Fachartikel

Die Wellhöner Immobilienmanagement GmbH & Co. KG ist in der Immobilienwelt zuhause. Keine Frage, dass wir eine weitreichende Erfahrung, vielseitiges Knowhow und eine tiefgründige Expertise mitbringen. Seit mehr als 25 Jahren gehören wir zu den wichtigen Immobilienmaklern aus Mülheim an der Ruhr. Unser Wissen haben wir in der Vergangenheit bereits mehrfach in Form von Fachartikeln zum Ausdruck gebracht. Hier finden Sie die interessantesten Berichte von Wellhöner Immobilien. Wir erklären alles, was Sie zur Wohnungseigentümergemeinschaft wissen sollten und erläutern auch, wie das Immobilienleasing funktioniert. Die Wellhöner Immobilienmanagement GmbH & Co. KG gehört zu den Vorreitern in Hinblick auf eine detaillierte Immobilienwertermittlung. Im Rahmen eines ausführlichen Fachartikels verraten wir, worauf es dabei ankommt...

Sachwert

Der Sachwert bezeichnet den Gebrauchswert von Grundstücken und Immobilien. Anders als der Marktwert und der Ertragswert ist dieser Gebrauchswert nicht von aktuellen Marktgeschehnissen abhängig. Er kommt dann zur Anwendung, wenn die Immobilie keine Erträge abwirft und wenn es keine vergleichbaren Objekte gibt.

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Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert entspricht einem Durchschnittswert für Grundstücke in einer Gemeinde, einem Gebiet, Stadtteil oder einer Straße. Mit dem Bodenrichtwert erhalten Eigentümer oder Kaufinteressenten eine Einschätzung dafür, wie viel ein Grundstück wert sein könnte. Für den Bodenrichtwert sind die regionalen Kaufpreise von notariell beurkundeten Grundstücksverkäufen in einem bestimmten Zeitraum ausschlaggebend.

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Verwaltungsbeirat

Was ist ein Verwaltungsbeirat?

Den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft steht es frei, einen Verwaltungsbeirat zu wählen, der dem Verwalter unterstützend zur Seite steht (§ 29 WEG), aber ihm gegenüber keine Weisungsbefugnis besitzt. Die Entscheidung über die Mitglieder des Beirats erfolgt per Mehrheitsbeschluss. Der Beirat setzt sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen.

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Immobilienleasing

Nicht nur Kraftfahrzeuge, auch Wohn- und Gewerbeimmobilien kann man inzwischen leasen. Angelehnt an das Konzept des Kfz-Leasings überlässt der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer dabei eine Immobilie für einen vertraglich festgelegten Zeitraum. Beim Immobilienleasing handelt es sich um eine spezielle Form des Mietverhältnisses.

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Wohnungseigentümergemeinschaft

Für Käufer von Eigentumswohnungen hat der Begriff Wohnungseigentümergemeinschaft eine wichtige Bedeutung. Wer durch den Kauf einer Eigentumswohnung Mitglied einer Eigentümergemeinschaft wird, sollte die verschiedenen Organe einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Kurz: WEG) und deren Aufgaben kennen. Im Folgenden informieren wir über die Aufgabenbereiche des Verwaltungsbeirats und des Verwalters sowie über Sinn und Zweck einer Eigentümerversammlung.

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Immobilienwertermittlung

Die Immobilienwertermittlung bezeichnet die Bewertung von Immobilien wie Gebäuden und Grundstücken, wobei zwischen unterschiedlichen Werten zu unterscheiden ist wie zum Beispiel Verkehrswert, Sachwert oder Beleihungswert. Zudem sind die Begriffe Einheitswert, Bodenrichtwert und Bodenwert im Zusammenhang mit Liegenschaften von Bedeutung.

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Haushaltsauflösung im Todesfall

Eine Haushaltsauflösung im Todesfall, sei es eine Wohnung oder ein Haus, konfrontiert die Angehörigen mit organisatorischen und emotionalen Herausforderungen. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, welche Tätigkeiten anfallen und wer diese Aufgaben erledigen soll. Als Hausverwalter Essen klären wir Sie gerne auf, was bei einer Haushaltsauflösung im Todesfall zu tun und zu beachten ist.

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Hausverkauf: Alle Schritte im Überblick

 

Welche Schritte sind beim Hausverkauf zu beachten? Diese Frage stellt sich früher oder später jeder, der eine Immobilie veräußern möchte, und unterschätzt dabei oft, wie viele Etappen zwischen dem ersten Gedanken „Ich möchte verkaufen" und dem Eingang des Kaufpreises auf dem Konto liegen. Ein Hausverkauf gehört zu den komplexesten Transaktionen im deutschen Immobilienrecht, mit notarieller Beurkundung, Grundbuchverfahren und steuerlichen Regeln, die sorgfältige Vorbereitung erfordern.

Wer den Ablauf kennt, vermeidet typische Fehler, spart wertvolle Wochen und erzielt am Ende einen besseren Preis. Die folgenden Abschnitte führen durch alle Phasen des Verkaufsprozesses, von der Wertermittlung über die Vermarktung bis zum Notartermin und den steuerlichen Folgen. Am Ende finden Sie außerdem eine kompakte Schritt-für-Schritt-Übersicht mit typischen Zeitangaben.

Schritte beim Hausverkauf: Den richtigen Verkaufspreis ermitteln

Der Angebotspreis ist der wichtigste Einzelfaktor im gesamten Verkaufsprozess. Ein zu hoher Preis schreckt Kaufinteressenten ab und verlängert die Vermarktungszeit erheblich. Ein zu niedriger Preis kostet bares Geld, ohne dass es irgendjemanden außer dem Käufer freut.

Die drei Bewertungsverfahren im Kurzüberblick

In Deutschland sind drei Verfahren gesetzlich anerkannt, um den Marktwert einer Immobilie zu ermitteln. Das Vergleichswertverfahren eignet sich, wenn genügend ähnliche Verkäufe in der Region vorliegen; es ist das praxisnächste Verfahren für Einfamilienhäuser. Das  Sachwertverfahren kommt zum Einsatz, wenn das Objekt zu individuell ist, um es sinnvoll mit anderen zu vergleichen. Das  Ertragswertverfahren spielt vor allem bei vermieteten Immobilien eine Rolle, weil hier die zu erwartenden Mieteinnahmen den Wert maßgeblich bestimmen. Weitere Definitionen und Begriffe finden Sie in unserem Immobilienlexikon.

Verkehrswert vs. Angebotspreis: der entscheidende Unterschied

Der Verkehrswert ist das rechnerische Ergebnis der Wertermittlung unter normalen Marktbedingungen. Der Angebotspreis ist die konkrete Preisforderung im Inserat und kann je nach Vermarktungsstrategie leicht darüber oder darunter liegen. Das ist keine Ungenauigkeit, sondern eine bewusste taktische Entscheidung: Ein etwas höherer Angebotspreis lässt Verhandlungsspielraum, ein knapp kalkulierter Preis kann bei hoher Nachfrage mehrere Interessenten gleichzeitig aktivieren, eine in der Praxis häufig angewandte Strategie. Zur schnellen Orientierung über aktuelle Marktpreise können Online-Tools und Marktberichte hilfreich sein, etwa Vergleichsportale für aktuelle Immobilienpreise.

Diese Unterlagen brauchen Sie vor dem ersten Inserat

Eines der häufigsten Praxisprobleme: Verkäufer merken erst kurz vor dem Notartermin, dass Unterlagen fehlen. Das verzögert den Abschluss um Wochen und kostet Nerven auf beiden Seiten. Wer die Dokumentenmappe frühzeitig zusammenstellt, reduziert dieses Risiko erheblich.

Pflichtunterlagen für jeden Hausverkauf

Folgende Dokumente sind beim Hausverkauf gesetzlich vorgeschrieben oder werden im Laufe des Verkaufsprozesses üblicherweise benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug (möglichst nicht älter als drei Monate): Nachweis über Eigentum und bestehende Belastungen
  • Energieausweis: gesetzlich vorgeschrieben, muss spätestens bei der ersten Besichtigung vorliegen
  • Flurkarte/Lageplan: zeigt Lage und Grenzen des Grundstücks
  • Grundrisse und Baupläne: für die Vermarktung und häufig vom Notar angefordert
  • Wohnflächenberechnung: Grundlage für korrekte Flächenangaben im Exposé
  • Baubeschreibung und Bauakte: enthält Baugenehmigung und technische Unterlagen

Eine gute Checkliste mit detaillierten Angaben zu notwendigen Unterlagen hilft, nichts zu übersehen. Ausführliche Hinweise zu den üblichen Unterlagen beim Hausverkauf sind zudem online verfügbar und erleichtern die Vorbereitung.

Empfohlene Zusatzunterlagen je nach Objekt

Sanierungsnachweise, Gebäudeversicherungsunterlagen, der aktuelle Grundsteuerbescheid und bei vermieteten Objekten die Mietverträge gehören nicht überall zur Pflicht, stärken aber das Vertrauen potenzieller Käufer erheblich. Wer Kaufinteressenten lückenlos informiert, reduziert Einwände in der Verhandlung und beschleunigt den gesamten Prozess. Nachweise zu Baulasten oder Altlasten sollten ebenfalls frühzeitig eingeholt werden, da sie den Grundbuchvollzug sonst bremsen können.

Ablauf beim Hausverkauf: Käufer finden, Vermarktung und Besichtigungen

Die Vermarktungsphase beginnt mit einem überzeugenden Exposé. Schlechte Fotos und lückenhafte Objektdaten kosten Reichweite und potenzielle Interessenten, bevor diese überhaupt Kontakt aufnehmen. Professionelle Fotos und eine vollständige Lagebeschreibung mit klarem Preisangebot sind kein optionales Extra, sondern in der Regel Mindestanforderung, schlechte Exposés mindern nachweislich die Angebotsreichweite auf den großen Immobilienportalen.

Privat verkaufen oder Makler beauftragen?

Wer privat verkauft, spart die Maklerprovision, muss aber Zeit, Marktkenntnisse und Verhandlungsgeschick mitbringen. Ein erfahrener Makler bringt ein bestehendes Käufernetzwerk, Rechtssicherheit und Erfahrung aus vielen abgeschlossenen Transaktionen. Entscheidend ist eine ehrliche Einschätzung: Was kann der Verkäufer selbst leisten, und was kostet ihn das an Zeit und möglichen Fehlern?

Besichtigungen vorbereiten und Interessenten vorqualifizieren

Gut vorbereitete Besichtigungen sparen erheblich Zeit.  Interessenten sollten vor einem Termin kurz vorqualifiziert werden, etwa durch eine Finanzierungsbestätigung oder zumindest ein klärendes Telefongespräch, wie es in der Branche üblich ist. Wer jeden Anruf direkt in einen Besichtigungstermin umwandelt, verbringt Stunden mit Personen, die das Objekt ohnehin nicht kaufen können oder wollen.

Kaufverhandlung führen und den Notartermin vorbereiten

Der Notartermin ist kein Endpunkt des Verkaufsprozesses, sondern eine zentrale Etappe. Viele Verkäufer glauben, mit der Unterschrift sei alles erledigt. Tatsächlich laufen danach noch mehrere formale Schritte ab, die Zeit kosten und vorbereitet sein wollen.

So läuft der Notartermin ab

Der Notar prüft zunächst die Identität beider Parteien und verliest den Kaufvertrag vollständig. Er klärt juristische Fragen, nimmt Änderungswünsche auf und beurkundet anschließend die Unterschriften. Der Termin dauert in der Regel 30 bis 90 Minuten. Wichtig: Der Kaufvertrag wird mit der Beurkundung rechtlich bindend, der Eigentumsübergang selbst erfolgt erst später mit der Eintragung im Grundbuch. Detaillierte Informationen zum genauen Ablauf eines Notartermins beim Hauskauf können helfen, sich besser vorzubereiten.

Fristen und nächste Schritte nach der Beurkundung

Nach dem Notartermin veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers sichert. Bis zur tatsächlichen Eigentumsumschreibung vergehen häufig vier bis acht Wochen, abhängig vom Grundbuchamt und dem Eingang der Grunderwerbsteuerbestätigung.  Verkäufer müssen den Eingang des Kaufpreises dem Notar bestätigen, bestehende Grundschulden löschen lassen und die vereinbarte Übergabe fristgerecht vorbereiten. Alte Belastungen im Grundbuch zu übersehen oder zu spät anzugehen ist einer der häufigsten Fehler in dieser Phase.

Welche Kosten und Steuern beim Hausverkauf wirklich anfallen

Ein weit verbreiteter Irrtum: Notar und Grundbucheintrag zahlt allein der Käufer. Das stimmt für die Beurkundung des Kaufvertrags, gilt aber nicht für alle anfallenden Positionen auf Verkäuferseite. Wer diese Kosten kennt, kann sie in die Gesamtkalkulation einbeziehen.

Was Verkäufer tatsächlich zahlen

Die größte Position ist bei den meisten Verkäufen die Maklerprovision. Bei geteilter Courtage trägt der Verkäufer typischerweise 3,57 Prozent des Kaufpreises, die konkrete Höhe und Verteilung variiert jedoch je nach Region und Vereinbarung. Hinzu kommen die Kosten für die Löschung einer eingetragenen Grundschuld (circa 0,4 Prozent der Grundschuldsumme), die Beschaffung von Unterlagen wie Grundbuchauszug und Energieausweis sowie bei vorzeitiger Kreditablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Als grobe Orientierung: Die Gesamtkosten auf Verkäuferseite liegen oft zwischen 1,5 und 5 Prozent des Verkaufspreises, der untere Wert gilt bei Verkäufen ohne Makler und ohne laufende Finanzierung, der obere bei voller Provision und Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Übersicht zu typischen Kosten beim Hausverkauf gibt zusätzliche Planungssicherheit.

Spekulationssteuer und mögliche Steuerfreiheit

Wer eine Immobilie nach mehr als zehn Jahren seit dem Kauf verkauft, ist in der Regel steuerfrei. Innerhalb dieser Frist greift die Spekulationssteuer, sofern keine Ausnahme gilt.  Eigennutzung im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ermöglicht Steuerfreiheit auch vor Ablauf der zehn Jahre. Bei vermieteten Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist fällt Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn an, berechnet auf Basis des persönlichen Steuersatzes. Nähere Informationen zur Steuerlichen Behandlung beim Hausverkauf sind hier hilfreich; eine frühzeitige Abstimmung mit einem Steuerberater lohnt sich besonders bei dieser Konstellation.

Die häufigsten Fehler beim Hausverkauf und wie man sie vermeidet

Die meisten Fehler beim Hausverkauf entstehen nicht durch Pech, sondern folgen denselben Mustern. Wer sie kennt, kann sie gezielt umgehen und den Verkaufsprozess deutlich entspannter gestalten.

Preisfehler, fehlende Unterlagen und falsche Zeitplanung

Der häufigste Fehler ist ein überhöhter Angebotspreis durch emotionale statt marktbasierte Bewertung. Objekte, die zu teuer inseriert werden, liegen lange am Markt und erzielen am Ende oft einen niedrigeren Preis als bei realistischem Einstieg. Weitere typische Stolpersteine: kein Energieausweis bei der ersten Besichtigung, zu wenig Puffer für Grundbuchformalitäten, unterschätzte Verhandlungsführung mit Kaufinteressenten und fehlende steuerliche Vorbereitung bei Objekten innerhalb der Spekulationsfrist.

Wann ein erfahrener Immobilienpartner den Unterschied macht

Wer den Verkaufsprozess zum ersten Mal durchläuft, hat schlicht weniger Erfahrung als jemand, der täglich Immobilien vermarktet und Kaufverträge begleitet. Ein kompetenter Immobilienpartner übernimmt die Wertermittlung und Unterlagenbeschaffung ebenso wie die professionelle Vermarktung und Käuferqualifizierung, und begleitet bis zur Vorbereitung des Notartermins. Das Ergebnis: Verkäufer kommen sicher und ohne böse Überraschungen durch den gesamten Ablauf, und der erzielte Preis spiegelt den tatsächlichen Marktwert wider. Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit einem erfahrenen Immobilienvermittler, wenn Sie sich Unterstützung wünschen.

Fazit: Welche Schritte sind beim Hausverkauf zu beachten?

Ein Hausverkauf lässt sich in sechs praktische Phasen gliedern: Wertermittlung, Unterlagenvorbereitung, Vermarktung und Besichtigungen, Kaufverhandlung und Notartermin, Kosten- und Steuerplanung sowie Fehlerprävention. Jede Phase hat ihre eigenen Anforderungen und Fristen. Wer den Prozess von Anfang an strukturiert angeht, behält die Kontrolle und spart sich unnötigen Stress.

Schritt-für-Schritt-Überblick: Zeitplan für den Hausverkauf

  • Wochen 1, 2: Wertermittlung durchführen, Unterlagen zusammenstellen (Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse)
  • Wochen 2, 4: Exposé erstellen, Vermarktung starten, Inserate schalten
  • Wochen 4, 10: Besichtigungen durchführen, Interessenten vorqualifizieren, Kaufangebote prüfen
  • Wochen 10, 14: Kaufpreisverhandlung abschließen, Kaufvertragsentwurf beim Notar beauftragen
  • Wochen 14, 16: Notartermin, Beurkundung, Auflassungsvormerkung
  • Wochen 16, 22: Kaufpreiszahlung, Grundbuchumschreibung, Übergabe

Als konkreten nächsten Schritt empfiehlt sich eine vollständige Checkliste für den Hausverkauf, mit der Sie Unterlagen, Fristen und To-dos systematisch abhaken. Wer die Schritte beim Hausverkauf lieber professionell begleitet wissen möchte, sollte frühzeitig das Gespräch mit einem erfahrenen Immobilienexperten suchen.  Gut vorbereitet verkauft sich in der Regel besser, unabhängig von Lage oder Marktumfeld. Weitere Hinweise und praktische Tipps finden Sie in unseren Fachartikeln.

Häufige Fragen zum Hausverkauf

Wie lange dauert ein Hausverkauf insgesamt?

Von der ersten Wertermittlung bis zur Grundbuchumschreibung vergehen in der Regel drei bis sechs Monate. Die genaue Dauer hängt von Nachfrage, Vollständigkeit der Unterlagen und der Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt ab.

Wie lange dauert der Notartermin?

Ein typischer Notartermin beim Hausverkauf dauert 30 bis 90 Minuten, je nach Umfang des Kaufvertrags und Klärungsbedarf der Parteien.

Welche Unterlagen sind beim Hausverkauf zwingend erforderlich?

Gesetzlich vorgeschrieben ist unter anderem der Energieausweis, der spätestens bei der ersten Besichtigung vorliegen muss. Darüber hinaus werden im Verlauf des Verkaufs Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung und Baubeschreibung benötigt.

Fällt beim Hausverkauf immer Steuer an?

Nicht zwingend. Wer die Immobilie länger als zehn Jahre gehalten hat oder sie selbst genutzt hat, ist in der Regel von der Spekulationssteuer befreit. Bei vermieteten Objekten innerhalb der Zehnjahresfrist fällt Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn an.

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