Die Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung - Sondereigentumsverwaltung
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung sind Sie Teil der Eigentümergemeinschaft und Ihnen gehört das s.g. Sondereigentum. Der Verwalter verwaltet das Gemeinschaftseigentum und Sie sind für Ihre vermietete Wohnung eigenverantwortlich.
Im Gegensatz zur Wohnungseigentumsverwaltung fallen bei der Sondereigentumsverwaltung gänzlich andere Aufgaben an: Hier liegt der Fokus auf die Betreuung und Verwaltung der einzelnen vermieteten Eigentumswohnung des Eigentümers. Dies kann eine Einzelperson, ein Ehepaar oder auch eine Gemeinschaft sein. Der Sondereigentumsverwalter ist häufig auch der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies bietet sich an, da dieser auch das Objekt und die Belange der Gemeinschaft kennt und umsetzt.
Im Ergebnis ist die Sondereigentumsverwaltung eine reduzierte Mietverwaltung. Die Kosten hierfür sind gemäß höchstrichterlicher Rechtssprechung (BGH, Urteil v. 19.12.2018, VIII ZR 254/17) nicht umlegbar, können aber steuerlich geltend gemacht werden. Somit sind diese Kosten in voller Höhe bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Abzug zu bringen.
Unsere Leistungen im Bereich der Sondereigentumsverwaltung im Überblick:
Kaufmännisches Objektmanagement
- Führung der Treuhandkonten
für den Eigetümer/Vermieter - Mietinkasso
Vereinnahumng und Überwachung Mietzahlungen
Mahnwesen - laufende Buchhaltung für das Sondereigentum
- Erstellung und Abrechnung jährliche Betriebs-/Heizkostenabrechnung
- Identifikation und Vorschalg von Kosteneinsparungen
- Korrespondenz mit Vertragspartnern
- ggfls. Begehung der vermieteten Wohnung
- Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten
Technisches Objektmanagement
- Identifikation und Verschläge hinsichtlich Instandhaltung
- Instandhaltungsplanung
- Schadensannahme und -abwicklung
- Bearbeitung von Versicherungsfällen
- Überwachung von Gewährleistungsfristen
Vermietungsaufgaben
- Abwicklung des Mietverhältnisses
- Ermittlung Marktmiete
- Erstellung Vermietungskonzept
- Erstellung Vermarktungsunterlagen
Fotos
360-Grad-Rundgang
Exposé - Insertionen
- Besichtgungstermine
- Bonitätsauskünfte einholen
- Mieter dem Eigentümer vorstellen
- Vertragsabschluß
- Kautionsüberwachung
- Wohnungsübergabe