
Beschlusssammlung erklärt
Die Beschlusssammlung ist das Gedächtnis der WEG. Seit der WEG-Reform 2021 ist sie Pflicht: jeder Verwalter muss eine nachvollziehbare Sammlung aller Beschlüsse führen.
Sie schafft Transparenz, schützt vor Streit und ist bei einem Verwalterwechsel die wichtigste Übergabedokumentation.
Was in die Beschlusssammlung gehört
In der Beschlusssammlung werden alle Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft fortlaufend dokumentiert – mit Datum, Inhalt und Abstimmungsergebnis.
- Datum und Ort der Eigentümerversammlung.
- Wortlaut jedes Beschlusses und Abstimmungsergebnis.
- Hinweis auf Anfechtungen oder Beschlussunwirksamkeit.
- Fortlaufende Nummerierung und Ablageort.
Warum sie Pflicht ist
§ 24 WEG verpflichtet den Verwalter zur Führung einer Beschlusssammlung. Jeder Eigentümer kann Einsicht verlangen. Ohne vollständige Sammlung sind frühere Beschlüsse oft nicht nachvollziehbar – ein häufiger Streitpunkt. Eine WEG-Verwaltung mit lückenloser Beschlussdokumentation führt die Sammlung fortlaufend und übergibt sie beim Verwalterwechsel vollständig.
- Einsichtsrecht für jeden Eigentümer jederzeit.
- Pflicht des Verwalters zur vollständigen Führung.
- Übergabe an den Nachfolger beim Verwalterwechsel.
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