Beschlusssammlung erklärt
WELLHÖNER
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Beschlusssammlung erklärt

Die Beschlusssammlung ist das Gedächtnis der WEG. Seit der WEG-Reform 2021 ist sie Pflicht: jeder Verwalter muss eine nachvollziehbare Sammlung aller Beschlüsse führen.

Sie schafft Transparenz, schützt vor Streit und ist bei einem Verwalterwechsel die wichtigste Übergabedokumentation.

01 · Inhalt

Was in die Beschlusssammlung gehört

In der Beschlusssammlung werden alle Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft fortlaufend dokumentiert – mit Datum, Inhalt und Abstimmungsergebnis.

  • Datum und Ort der Eigentümerversammlung.
  • Wortlaut jedes Beschlusses und Abstimmungsergebnis.
  • Hinweis auf Anfechtungen oder Beschlussunwirksamkeit.
  • Fortlaufende Nummerierung und Ablageort.
02 · Pflicht

Warum sie Pflicht ist

§ 24 WEG verpflichtet den Verwalter zur Führung einer Beschlusssammlung. Jeder Eigentümer kann Einsicht verlangen. Ohne vollständige Sammlung sind frühere Beschlüsse oft nicht nachvollziehbar – ein häufiger Streitpunkt. Eine WEG-Verwaltung mit lückenloser Beschlussdokumentation führt die Sammlung fortlaufend und übergibt sie beim Verwalterwechsel vollständig.

  • Einsichtsrecht für jeden Eigentümer jederzeit.
  • Pflicht des Verwalters zur vollständigen Führung.
  • Übergabe an den Nachfolger beim Verwalterwechsel.
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