
Hausverwaltung Aufgaben und Pflichten
Die Hausverwaltung Aufgaben und Pflichten umfassen alle Tätigkeiten, die notwendig sind, um eine Immobilie werterhaltend, rechtssicher und wirtschaftlich effizient zu verwalten. Ob Mietverwaltung, WEG-Verwaltung oder Gewerbeverwaltung – die Aufgaben und Pflichten der Hausverwaltung lassen sich in drei zentrale Bereiche gliedern: die kaufmännische, die technische und die rechtliche Verwaltung.
Als erfahrene Hausverwaltung im Ruhrgebiet mit über 30 Jahren Erfahrung übernimmt Wellhöner Immobilien alle Aufgaben der Immobilienverwaltung in Mülheim, Essen, Duisburg und Oberhausen – persönlich, transparent und zuverlässig aus einer Hand. Wir kennen die regionalen Besonderheiten des Mülheimer und Essener Immobilienmarktes und setzen diese in rechtssichere, wirtschaftlich fundierte Verwaltungsaufgaben um.
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Was ist eigentlich Hausverwaltung?
Unsere zweiteilige Info-Zeitung erklärt verständlich: WEG, Mietverwaltung, Eigentümer vs. Verwalter, Begriffe und wie Sie den richtigen Hausverwalter finden.
Diese Kernaufgaben erfüllt eine professionelle Hausverwaltung überall in Deutschland. Wellhöner Immobilien setzt sie seit über 30 Jahren in Mülheim an der Ruhr, Essen, Duisburg und Oberhausen um – mit einem regionalen Handwerkernetz, Kenntnis der nordrhein-westfälischen Bauvorschriften und kurzen Wegen zu Behörden und Eigentümergemeinschaften vor Ort.
Mieteinzug & Mahnwesen
Pünktliche Mieteinzüge, Überwachung der Zahlungseingänge und professionelles Mahnwesen bei Zahlungsverzug.
Betriebskostenabrechnung
Jährliche, nach § 556 BGB und BetrKV korrekte Nebenkostenabrechnung für Mietverhältnisse und WEG.
Instandhaltung & Reparaturen
Koordination von Handwerkern, Ausschreibung von Maßnahmen und Überwachung der Bauausführung.
Eigentümerversammlungen
Vorbereitung, Einladung, Durchführung und Protokollierung der jährlichen WEG-Versammlung.
Wirtschaftsplan & Abrechnung
Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung für Wohnungseigentumsanlagen.
Versicherungen & Schäden
Abschluss und Verwaltung von Gebäudeversicherungen, Meldung und Abwicklung von Schadensfällen.
Alle Pflichten der Hausverwaltung im Detail
Die Pflichten einer professionellen Hausverwaltung gliedern sich in vier zentrale Bereiche – kaufmännisch, technisch, rechtlich und die persönliche Mieter- und Eigentümerbetreuung. Jede Aufgabe ist gesetzlich geregelt und erfordert Fachwissen und Sorgfalt.
Kaufmännische Verwaltung
Finanzen, Abrechnungen & Buchhaltung
Die kaufmännische Hausverwaltung umfasst alle finanziellen und administrativen Aufgaben rund um die Immobilie – von der Jahresplanung bis zur Nebenkostenabrechnung.
- Jährliche Betriebs- und Nebenkostenabrechnung nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und § 556 BGBRechtsgrundlage: § 556 BGB, BetrKV
- Mietvertragsverwaltung, Mieteinzug und Überwachung der ZahlungseingängeRechtsgrundlage: § 535 BGB
- Forderungsmanagement, Mahnwesen und gerichtliche Durchsetzung bei MietnomadenRechtsgrundlage: § 286 BGB
- Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan-Erstellung für WEG-EigentümerRechtsgrundlage: § 28 WEG
- Finanzbuchhaltung, Kassenführung und ZahlungsüberwachungRechtsgrundlage: § 259 HGB
- Versicherungsmeldungen und Schadensabwicklung (Gebäude-, Haftpflichtversicherung)Rechtsgrundlage: § 21 WEG
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage auf separatem KontoRechtsgrundlage: § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG
- Wirtschaftsprüfung vorbereitende Unterlagen und RechnungsabgrenzungRechtsgrundlage: § 252 HGB
Technische Verwaltung
Instandhaltung, Reparaturen & Werterhalt
Die technische Hausverwaltung sichert den baulichen Zustand und die Werterhaltung der Immobilie durch proaktive Instandhaltung und regelmäßige Kontrollen.
- Regelmäßige Objektbegehung und Zustandsprüfung des GemeinschaftseigentumsRechtsgrundlage: § 20 WEG
- Ausschreibung, Vergabe und Überwachung von Reparaturen und InstandhaltungenRechtsgrundlage: VOB/A
- Hausmeister- und Facility Services (Schlüsselübergabe, Reinigung, Winterdienst)Rechtsgrundlage: § 823 BGB (Verkehrssicherungspflicht)
- Gewährleistungsmanagement gegenüber Bauunternehmen und HandwerkernRechtsgrundlage: § 634 BGB
- Energetische Sanierungsplanung und ModernisierungssteuerungRechtsgrundlage: § 555b BGB, GEG
- Begehung von Gemeinschaftseigentum und Dokumentation von MängelnRechtsgrundlage: § 27 Abs. 1 WEG
- Überwachung gesetzlicher Wartungspflichten (Heizung, Brandschutz, Aufzüge)Rechtsgrundlage: BetrKV, BauO NRW
- Instandhaltungsplanung mit mehrjährigem FinanzhorizontRechtsgrundlage: § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG
Rechtliche Verwaltung
Gesetzeskonformität & Vertretung
Die rechtliche Hausverwaltung stellt die Gesetzeskonformität und rechtliche Sicherheit der Immobilie sicher – von mietrechtlichen Vorgaben bis zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft.
- Einhaltung mietrechtlicher Vorgaben (Kündigung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen)Rechtsgrundlage: §§ 535–580a BGB
- Einhaltung wohnungseigentumsrechtlicher VorgabenRechtsgrundlage: §§ 10–43 WEG
- Vorbereitung und Durchführung von EigentümerversammlungenRechtsgrundlage: § 24 WEG
- Umsetzung und Protokollierung gefasster BeschlüsseRechtsgrundlage: § 27 WEG
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber DrittenRechtsgrundlage: § 27 Abs. 2 WEG
- Prüfung und Anpassung von Verträgen (Versicherungen, Dienstleister)Rechtsgrundlage: § 34c GewO
- Energierechtliche Vorgaben und Energieausweis-PflichtenRechtsgrundlage: § 16 EnEVG, EVDV
- Verfolgung von Ansprüchen und Forderungen gerichtlich und außergerichtlichRechtsgrundlage: § 280 BGB
- Führung der BeschlusssammlungRechtsgrundlage: § 24 Abs. 7 WEG
- Einhaltung von Kündigungs- und AusschlussfristenRechtsgrundlage: § 573 BGB
Mieter- & Eigentümerbetreuung
Kommunikation, Konflikte & Service
Die persönliche Betreuung von Mietern und Eigentümern ist das Herzstück einer guten Hausverwaltung – sie sorgt für Zufriedenheit und langfristige Mietverhältnisse.
- Erste Ansprechpartner für Mieter bei Störungen und AnliegenRechtsgrundlage: § 535 BGB (Mietvertragliche Pflichten)
- Verwaltung von Sondereigentum und Betreuung der WEG-EigentümerRechtsgrundlage: § 13 WEG
- Vermittlung bei Konflikten zwischen Mietern und EigentümernRechtsgrundlage: § 242 BGB
- Beiratsbetreuung und Protokollführung bei EigentümerversammlungenRechtsgrundlage: § 29 WEG
- Transparente Kommunikation über Schadensfälle und MaßnahmenRechtsgrundlage: § 27 Abs. 3 WEG
- Führung eines digitalen Mieter- und EigentümerportalsRechtsgrundlage: § 259 HGB
- Mieterwechsel: Übergabeprotokoll, Kaution, EndabrechnungRechtsgrundlage: § 566 BGB
- Schadensmeldungen entgegennehmen und bearbeiten (Ticket-System)Rechtsgrundlage: § 536 BGB
Neue Pflichten für Hausverwaltungen ab 2024
Das Gesetzgeber hat neue Pflichten eingeführt, die Hausverwaltungen aktiv überwachen und umsetzen müssen. Eine professionelle Verwaltung sorgt für fristgerechte Nachrüstung und Dokumentation.
Fernablesbarkeit von Zählern
Seit 2024 müssen Zähler für Wärme und Wasser fernablesbar sein. Nachrüstungspflicht für Bestandszähler bis 2032.
Rechtsgrundlage: § 64a GEGBleirohrverbot
Bleirohre in der Trinkwasserinstallation müssen erkannt und bis 2036 ausgetauscht werden. Informationspflicht gegenüber Eigentümern.
Rechtsgrundlage: TrinkwV 2023Heizungsgesetz (GEG)
Neue Heizungen müssen ab 2024 zu 65 % erneuerbar betrieben werden. Bestandsschutz und Übergangsregelungen beachten.
Rechtsgrundlage: § 71 GEGESG & CSRD-Reporting
Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Wohnungsunternehmen. Offenlegung von ESG-Kennzahlen und Sanierungsplänen.
Rechtsgrundlage: CSRD-RL, EU-TaxonomieUnsere Immobilienverwaltung im Überblick
Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Leistungsangebot der Immobilienverwaltung – von der Mietverwaltung über die WEG-Verwaltung bis zur Gewerbeverwaltung.
Zur ImmobilienverwaltungWelche Pflichten erledigen Sie aktuell selbst?
Markieren Sie die Aufgaben, die Sie momentan selbst übernehmen. Wir zeigen Ihnen sofort, wie viel Zeit Sie einsparen können, wenn Wellhöner die Hausverwaltung für Sie übernimmt.
Welche Aufgaben übernehmen Sie aktuell selbst?
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Kostenlose Beratung anfragenMietverwaltung vs. WEG-Verwaltung
Mietverwaltung
Die Mietverwaltung betreut vermietete Immobilien für den Eigentümer. Sie vertritt dessen Interessen gegenüber den Mietern und sorgt für einen reibungslosen Mietbetrieb.
- Mieterbetreuung und Mietvertragsverwaltung
- Mieteinzug und Mahnwesen
- Betriebskostenabrechnung nach BetrKV
- Instandhaltung und Reparaturkoordination
- Wohnungsübergabe und -rücknahme
WEG-Verwaltung
Die WEG-Verwaltung verwaltet das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und vertritt die Eigentümergemeinschaft.
- Eigentümerversammlungen vorbereiten und durchführen
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft
- Beiratsbetreuung und Protokollführung
Warum die Hausverwaltung dem Profi überlassen
Rechtssicherheit
Miet- und WEG-Recht ändern sich stetig – ein Profis hält die Immobilie gesetzeskonform.
Wirtschaftlicher Erfolg
Optimierte Betriebskosten, gepflegte Mietverhältnisse und geplante Instandhaltungen sichern Ihre Rendite.
Zeitersparnis
Mieteranfragen, Handwerkertermine und Abrechnungen werden vollständig übernommen – Sie haben Ihre Ruhe.
Werterhalt
Regelmäßige Begehungen und proaktive Instandhaltung schützen den Wert Ihrer Immobilie langfristig.
FAQ: Pflichten der Hausverwaltung
FAQ: Hausverwaltung in Mülheim an der Ruhr
Welche Aufgaben fallen in Mülheim an der Ruhr besonders ins Gewicht – von Saarn bis Menden, vom Ruhrufer bis in die City?
Was kostet eine professionelle Hausverwaltung? Unser Kostenratgeber gibt Orientierung.
Hausverwaltungskosten →Suchen Sie eine Hausverwaltung, die alle Pflichten übernimmt?
Wir übernehmen die kaufmännische, technische und rechtliche Verwaltung Ihrer Immobilie im Ruhrgebiet – persönlich, zuverlässig und mit über 30 Jahren Erfahrung.
