Hausverwaltung Aufgaben und Pflichten
WELLHÖNER
Immobilienverwaltung von A bis Z

Hausverwaltung Aufgaben und Pflichten

Die Hausverwaltung Aufgaben und Pflichten umfassen alle Tätigkeiten, die notwendig sind, um eine Immobilie werterhaltend, rechtssicher und wirtschaftlich effizient zu verwalten. Ob Mietverwaltung, WEG-Verwaltung oder Gewerbeverwaltung – die Aufgaben und Pflichten der Hausverwaltung lassen sich in drei zentrale Bereiche gliedern: die kaufmännische, die technische und die rechtliche Verwaltung.

Als erfahrene Hausverwaltung im Ruhrgebiet mit über 30 Jahren Erfahrung übernimmt Wellhöner Immobilien alle Aufgaben der Immobilienverwaltung in Mülheim, Essen, Duisburg und Oberhausen – persönlich, transparent und zuverlässig aus einer Hand. Wir kennen die regionalen Besonderheiten des Mülheimer und Essener Immobilienmarktes und setzen diese in rechtssichere, wirtschaftlich fundierte Verwaltungsaufgaben um.

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Was ist eigentlich Hausverwaltung?

Unsere zweiteilige Info-Zeitung erklärt verständlich: WEG, Mietverwaltung, Eigentümer vs. Verwalter, Begriffe und wie Sie den richtigen Hausverwalter finden.

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Vor Ort im Ruhrgebiet

Diese Kernaufgaben erfüllt eine professionelle Hausverwaltung überall in Deutschland. Wellhöner Immobilien setzt sie seit über 30 Jahren in Mülheim an der Ruhr, Essen, Duisburg und Oberhausen um – mit einem regionalen Handwerkernetz, Kenntnis der nordrhein-westfälischen Bauvorschriften und kurzen Wegen zu Behörden und Eigentümergemeinschaften vor Ort.

Mieteinzug & Mahnwesen

Pünktliche Mieteinzüge, Überwachung der Zahlungseingänge und professionelles Mahnwesen bei Zahlungsverzug.

Betriebskostenabrechnung

Jährliche, nach § 556 BGB und BetrKV korrekte Nebenkostenabrechnung für Mietverhältnisse und WEG.

Instandhaltung & Reparaturen

Koordination von Handwerkern, Ausschreibung von Maßnahmen und Überwachung der Bauausführung.

Eigentümerversammlungen

Vorbereitung, Einladung, Durchführung und Protokollierung der jährlichen WEG-Versammlung.

Wirtschaftsplan & Abrechnung

Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung für Wohnungseigentumsanlagen.

Versicherungen & Schäden

Abschluss und Verwaltung von Gebäudeversicherungen, Meldung und Abwicklung von Schadensfällen.

Der umfassende Guide

Alle Pflichten der Hausverwaltung im Detail

Die Pflichten einer professionellen Hausverwaltung gliedern sich in vier zentrale Bereiche – kaufmännisch, technisch, rechtlich und die persönliche Mieter- und Eigentümerbetreuung. Jede Aufgabe ist gesetzlich geregelt und erfordert Fachwissen und Sorgfalt.

Kaufmännische Verwaltung

Finanzen, Abrechnungen & Buchhaltung

Die kaufmännische Hausverwaltung umfasst alle finanziellen und administrativen Aufgaben rund um die Immobilie – von der Jahresplanung bis zur Nebenkostenabrechnung.

  • Jährliche Betriebs- und Nebenkostenabrechnung nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und § 556 BGBRechtsgrundlage: § 556 BGB, BetrKV
  • Mietvertragsverwaltung, Mieteinzug und Überwachung der ZahlungseingängeRechtsgrundlage: § 535 BGB
  • Forderungsmanagement, Mahnwesen und gerichtliche Durchsetzung bei MietnomadenRechtsgrundlage: § 286 BGB
  • Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan-Erstellung für WEG-EigentümerRechtsgrundlage: § 28 WEG
  • Finanzbuchhaltung, Kassenführung und ZahlungsüberwachungRechtsgrundlage: § 259 HGB
  • Versicherungsmeldungen und Schadensabwicklung (Gebäude-, Haftpflichtversicherung)Rechtsgrundlage: § 21 WEG
  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage auf separatem KontoRechtsgrundlage: § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG
  • Wirtschaftsprüfung vorbereitende Unterlagen und RechnungsabgrenzungRechtsgrundlage: § 252 HGB

Technische Verwaltung

Instandhaltung, Reparaturen & Werterhalt

Die technische Hausverwaltung sichert den baulichen Zustand und die Werterhaltung der Immobilie durch proaktive Instandhaltung und regelmäßige Kontrollen.

  • Regelmäßige Objektbegehung und Zustandsprüfung des GemeinschaftseigentumsRechtsgrundlage: § 20 WEG
  • Ausschreibung, Vergabe und Überwachung von Reparaturen und InstandhaltungenRechtsgrundlage: VOB/A
  • Hausmeister- und Facility Services (Schlüsselübergabe, Reinigung, Winterdienst)Rechtsgrundlage: § 823 BGB (Verkehrssicherungspflicht)
  • Gewährleistungsmanagement gegenüber Bauunternehmen und HandwerkernRechtsgrundlage: § 634 BGB
  • Energetische Sanierungsplanung und ModernisierungssteuerungRechtsgrundlage: § 555b BGB, GEG
  • Begehung von Gemeinschaftseigentum und Dokumentation von MängelnRechtsgrundlage: § 27 Abs. 1 WEG
  • Überwachung gesetzlicher Wartungspflichten (Heizung, Brandschutz, Aufzüge)Rechtsgrundlage: BetrKV, BauO NRW
  • Instandhaltungsplanung mit mehrjährigem FinanzhorizontRechtsgrundlage: § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG

Rechtliche Verwaltung

Gesetzeskonformität & Vertretung

Die rechtliche Hausverwaltung stellt die Gesetzeskonformität und rechtliche Sicherheit der Immobilie sicher – von mietrechtlichen Vorgaben bis zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft.

  • Einhaltung mietrechtlicher Vorgaben (Kündigung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen)Rechtsgrundlage: §§ 535–580a BGB
  • Einhaltung wohnungseigentumsrechtlicher VorgabenRechtsgrundlage: §§ 10–43 WEG
  • Vorbereitung und Durchführung von EigentümerversammlungenRechtsgrundlage: § 24 WEG
  • Umsetzung und Protokollierung gefasster BeschlüsseRechtsgrundlage: § 27 WEG
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber DrittenRechtsgrundlage: § 27 Abs. 2 WEG
  • Prüfung und Anpassung von Verträgen (Versicherungen, Dienstleister)Rechtsgrundlage: § 34c GewO
  • Energierechtliche Vorgaben und Energieausweis-PflichtenRechtsgrundlage: § 16 EnEVG, EVDV
  • Verfolgung von Ansprüchen und Forderungen gerichtlich und außergerichtlichRechtsgrundlage: § 280 BGB
  • Führung der BeschlusssammlungRechtsgrundlage: § 24 Abs. 7 WEG
  • Einhaltung von Kündigungs- und AusschlussfristenRechtsgrundlage: § 573 BGB

Mieter- & Eigentümerbetreuung

Kommunikation, Konflikte & Service

Die persönliche Betreuung von Mietern und Eigentümern ist das Herzstück einer guten Hausverwaltung – sie sorgt für Zufriedenheit und langfristige Mietverhältnisse.

  • Erste Ansprechpartner für Mieter bei Störungen und AnliegenRechtsgrundlage: § 535 BGB (Mietvertragliche Pflichten)
  • Verwaltung von Sondereigentum und Betreuung der WEG-EigentümerRechtsgrundlage: § 13 WEG
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Mietern und EigentümernRechtsgrundlage: § 242 BGB
  • Beiratsbetreuung und Protokollführung bei EigentümerversammlungenRechtsgrundlage: § 29 WEG
  • Transparente Kommunikation über Schadensfälle und MaßnahmenRechtsgrundlage: § 27 Abs. 3 WEG
  • Führung eines digitalen Mieter- und EigentümerportalsRechtsgrundlage: § 259 HGB
  • Mieterwechsel: Übergabeprotokoll, Kaution, EndabrechnungRechtsgrundlage: § 566 BGB
  • Schadensmeldungen entgegennehmen und bearbeiten (Ticket-System)Rechtsgrundlage: § 536 BGB
Gesetzliche Neupflichten

Neue Pflichten für Hausverwaltungen ab 2024

Das Gesetzgeber hat neue Pflichten eingeführt, die Hausverwaltungen aktiv überwachen und umsetzen müssen. Eine professionelle Verwaltung sorgt für fristgerechte Nachrüstung und Dokumentation.

Fernablesbarkeit von Zählern

Seit 2024 müssen Zähler für Wärme und Wasser fernablesbar sein. Nachrüstungspflicht für Bestandszähler bis 2032.

Rechtsgrundlage: § 64a GEG

Bleirohrverbot

Bleirohre in der Trinkwasserinstallation müssen erkannt und bis 2036 ausgetauscht werden. Informationspflicht gegenüber Eigentümern.

Rechtsgrundlage: TrinkwV 2023

Heizungsgesetz (GEG)

Neue Heizungen müssen ab 2024 zu 65 % erneuerbar betrieben werden. Bestandsschutz und Übergangsregelungen beachten.

Rechtsgrundlage: § 71 GEG

ESG & CSRD-Reporting

Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Wohnungsunternehmen. Offenlegung von ESG-Kennzahlen und Sanierungsplänen.

Rechtsgrundlage: CSRD-RL, EU-Taxonomie

Unsere Immobilienverwaltung im Überblick

Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Leistungsangebot der Immobilienverwaltung – von der Mietverwaltung über die WEG-Verwaltung bis zur Gewerbeverwaltung.

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Welche Pflichten erledigen Sie aktuell selbst?

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Kaufmännische Verwaltung

Finanzen, Abrechnungen & Buchhaltung

Technische Verwaltung

Instandhaltung, Reparaturen & Werterhalt

Rechtliche Verwaltung

Gesetzeskonformität & Vertretung

Mieter- & Eigentümerbetreuung

Kommunikation, Konflikte & Service

Entlasten Sie sich – wir übernehmen alles.

Egal welche Aufgaben Sie markiert haben: Wellhöner Immobilien übernimmt die komplette Hausverwaltung professionell und zuverlässig. Sprechen Sie mit uns über Ihr Objekt.

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Verwaltungsarten

Mietverwaltung vs. WEG-Verwaltung

Mietverwaltung

Die Mietverwaltung betreut vermietete Immobilien für den Eigentümer. Sie vertritt dessen Interessen gegenüber den Mietern und sorgt für einen reibungslosen Mietbetrieb.

  • Mieterbetreuung und Mietvertragsverwaltung
  • Mieteinzug und Mahnwesen
  • Betriebskostenabrechnung nach BetrKV
  • Instandhaltung und Reparaturkoordination
  • Wohnungsübergabe und -rücknahme

WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung verwaltet das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und vertritt die Eigentümergemeinschaft.

  • Eigentümerversammlungen vorbereiten und durchführen
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft
  • Beiratsbetreuung und Protokollführung
Professionell delegieren

Warum die Hausverwaltung dem Profi überlassen

Rechtssicherheit

Miet- und WEG-Recht ändern sich stetig – ein Profis hält die Immobilie gesetzeskonform.

Wirtschaftlicher Erfolg

Optimierte Betriebskosten, gepflegte Mietverhältnisse und geplante Instandhaltungen sichern Ihre Rendite.

Zeitersparnis

Mieteranfragen, Handwerkertermine und Abrechnungen werden vollständig übernommen – Sie haben Ihre Ruhe.

Werterhalt

Regelmäßige Begehungen und proaktive Instandhaltung schützen den Wert Ihrer Immobilie langfristig.

Häufige Fragen

FAQ: Pflichten der Hausverwaltung

Lokal verankert

FAQ: Hausverwaltung in Mülheim an der Ruhr

Welche Aufgaben fallen in Mülheim an der Ruhr besonders ins Gewicht – von Saarn bis Menden, vom Ruhrufer bis in die City?

Was kostet eine professionelle Hausverwaltung? Unser Kostenratgeber gibt Orientierung.

Hausverwaltungskosten →
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