
Jahresabrechnung erklärt
Die Jahresabrechnung ist der Rückblick der WEG: Sie erfasst alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres und verrechnet sie mit den geleisteten Hausgeldern.
Am Ende steht je Wohnung eine Nach- oder Rückzahlung. Eine nachvollziehbare Abrechnung ist die wichtigste Leistung des Verwalters.
Wie die Abrechnung aufgebaut ist
Die Jahresabrechnung folgt dem Wirtschaftsplan: gleiche Kostenarten, gegenübergestellt mit den tatsächlichen Beträgen. Daraus ergibt sich der Überschuss oder Fehlbetrag je Wohnung.
- Gesamtabrechnung der Gemeinschaft.
- Einzelabrechnung je Wohnung nach Miteigentumsanteil.
- Abgleich mit geleisteten Hausgeldern.
- Ausweis von Nach- oder Rückzahlung.
Prüfung und Beirat
Vor der Vorlage prüft der Verwaltungsbeirat die Abrechnung (Vier-Augen-Prinzip). Die Eigentümerversammlung entlastet den Verwalter mit der Abrechnung – ein zentraler Punkt auf jeder Versammlung. Eine WEG-Verwaltung mit nachvollziehbaren Abrechnungen legt jede Kostenart transparent und prüffähig dar.
Checkliste: WEG-Jahresabrechnung prüfen
Prüfen Sie Ihre WEG-Jahresabrechnung Schritt für Schritt – formal, inhaltlich und im Vier-Augen-Prinzip. Als PDF zum Download.
- 1. Formalprüfung
- 2. Inhaltliche Prüfung
- 3. Beirat & Entlastung
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