
WEG einfach erklärt
Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Wohnungseigentumsgesetz regelt, wie diese Gemeinschaft funktioniert – und eine gute Verwaltung sorgt dafür, dass sie funktioniert.
Dieses Wissenscluster erklärt die Grundlagen des WEG verständlich: vom Wohnungseigentum über die Organe bis zu den Unterlagen, die jede WEG braucht. Jede Unterseite geht einen Baustein vertieft durch.
Wellhöner Immobilien verwaltet Wohnungseigentümergemeinschaften in Mülheim, Essen, Oberhausen und Duisburg – zertifiziert nach § 26a WEG. Mehr zu unserer WEG-Verwaltung. Eine kompakte Einführung bietet der Ratgeber Was ist eine WEG-Verwaltung?
Sie überlegen, die Hausverwaltung zu wechseln? Die Verwalterwechsel-Akademie erklärt den Ablauf Schritt für Schritt.
Was ist Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum verbindet Sondereigentum an einer Wohnung mit Miteigentum am Gemeinschaftseigentum. Die Wohnung selbst (Sondereigentum) dürfen Sie frei gestalten. Das Gemeinschaftseigentum – Dach, Fassade, Treppenhaus, Anlagen – gehört allen gemeinsam und wird gemeinsam entschieden.
Deshalb braucht jede WEG eine Regelung für gemeinsame Angelegenheiten: wer entscheidet, wer verwaltet und wie die Kosten verteilt werden. Eine professionell geführte WEG-Verwaltung setzt diese Regelungen verlässlich um.
Die drei Organe der WEG
Das WEG kennt drei Organe, die zusammen die Gemeinschaft steuern:
- Verwalter – führt die laufenden Geschäfte, erstellt Wirtschaftsplan und Abrechnung, beruft die Versammlung ein.
- Verwaltungsbeirat – unterstützt und kontrolliert den Verwalter, vertritt die Eigentümer in Alltagsfragen.
- Eigentümerversammlung – das oberste Beschlussorgan; hier werden alle wesentlichen Entscheidungen getroffen.
Die wichtigsten Unterlagen
Vier Dokumente prägen das WEG-Leben. In den Unterseiten dieses Clusters sind sie jeweils ausführlich erklärt:
- Wirtschaftsplan – die Jahresvorschau über Hausgeld und Rücklagen.
- Jahresabrechnung – der Rückblick über Einnahmen und Ausgaben.
- Beschlusssammlung – das Protokoll aller gültigen Beschlüsse.
- Instandhaltungsrücklage – das Sparkonto der Gemeinschaft.
Verwalterzertifizierung nach § 26a WEG
Seit 2021 kann sich ein Verwalter nach § 26a WEG zertifizieren lassen. Die Zertifizierung prüft Sachkunde, Zuverlässigkeit und geordnete Verwaltungsabläufe.
Wellhöner Immobilien ist zertifiziert nach § 26a WEG. Mehr auf der Unterseite zur Verwalterzertifizierung.
Alle Seiten dieses Clusters
WEG einfach erklärt
Pillar: Wohnungseigentum, Organe der WEG und die wichtigsten Unterlagen im Überblick.
Eigentümerversammlung erklärt
Einladung, Ablauf, Beschlüsse und Mitwirkungsrechte der Eigentümer.
Beschlusssammlung erklärt
Was hineingehört, wo sie liegt und warum sie ab 2021 Pflicht ist.
Wirtschaftsplan erklärt
Planung der Hausgelder, Rücklagen und Verwaltungskosten für ein Jahr.
Jahresabrechnung erklärt
Abrechnung der Einnahmen, Ausgaben und Verteilung auf die Wohnung.
Rücklagen erklärt
Instandhaltungsrücklage: Höhe, Kalkulation und Anlage.
Verwaltungsbeirat erklärt
Aufgaben, Wahl und Rechte des Beirats als Vertretung der Eigentümer.
Verwalterzertifizierung erklärt
Zertifizierung nach § 26a WEG – was sie bedeutet und warum sie zählt.
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Wellhöner ist seit über 30 Jahren zertifizierter WEG-Verwalter im Ruhrgebiet. Wir übernehmen die kaufmännische, technische und rechtliche Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft.
