Verwaltungsbeirat erklärt
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Verwaltungsbeirat erklärt

Der Verwaltungsbeirat ist die Vertretung der Eigentümer gegenüber dem Verwalter. Er unterstützt, berät und kontrolliert – und ist Bindeglied zwischen Verwaltung und Gemeinschaft.

Ein gut besetzter Beirat ist einer der wichtigsten Qualitätsindikatoren einer funktionierenden WEG.

01 · Aufgaben

Aufgaben des Beirats

Der Beirat unterstützt den Verwalter bei der Vorbereitung der Versammlung, prüft die Jahresabrechnung im Vier-Augen-Prinzip und vertritt die Eigentümer in Alltagsfragen. Eine WEG-Verwaltung, die den Beirat einbindet, arbeitet mit dem Beirat partnerschaftlich statt an ihm vorbei.

  • Unterstützung bei Vorbereitung und Leitung der Versammlung.
  • Mitwirkung bei wichtigen Verwaltungsentscheidungen.
  • Prüfung der Jahresabrechnung und Haushand.
  • Vermittlung bei Konflikten in der Gemeinschaft.
02 · Wahl

Wahl und Zusammensetzung

Der Beirat wird von der Eigentümerversammlung gewählt – meist für die Dauer der Verwalterbestellung (max. fünf Jahre). Er besteht aus mindestens drei Eigentümern, die nicht mit dem Verwalter verbunden sein dürfen.

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  • Rollenverständnis: Abgrenzung zwischen Beirat, Verwaltung und Versammlung
  • Checkliste Beleg- und Abrechnungsprüfung nach § 29 WEG
  • Kommunikationsmatrix für strukturierte Zusammenarbeit mit der Verwaltung
  • Beirats-Jahresroutine: planbare Arbeit in vier Quartalen
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Kontakt

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