
Verwaltungsbeirat erklärt
Der Verwaltungsbeirat ist die Vertretung der Eigentümer gegenüber dem Verwalter. Er unterstützt, berät und kontrolliert – und ist Bindeglied zwischen Verwaltung und Gemeinschaft.
Ein gut besetzter Beirat ist einer der wichtigsten Qualitätsindikatoren einer funktionierenden WEG.
Aufgaben des Beirats
Der Beirat unterstützt den Verwalter bei der Vorbereitung der Versammlung, prüft die Jahresabrechnung im Vier-Augen-Prinzip und vertritt die Eigentümer in Alltagsfragen. Eine WEG-Verwaltung, die den Beirat einbindet, arbeitet mit dem Beirat partnerschaftlich statt an ihm vorbei.
- Unterstützung bei Vorbereitung und Leitung der Versammlung.
- Mitwirkung bei wichtigen Verwaltungsentscheidungen.
- Prüfung der Jahresabrechnung und Haushand.
- Vermittlung bei Konflikten in der Gemeinschaft.
Wahl und Zusammensetzung
Der Beirat wird von der Eigentümerversammlung gewählt – meist für die Dauer der Verwalterbestellung (max. fünf Jahre). Er besteht aus mindestens drei Eigentümern, die nicht mit dem Verwalter verbunden sein dürfen.
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- Rollenverständnis: Abgrenzung zwischen Beirat, Verwaltung und Versammlung
- Checkliste Beleg- und Abrechnungsprüfung nach § 29 WEG
- Kommunikationsmatrix für strukturierte Zusammenarbeit mit der Verwaltung
- Beirats-Jahresroutine: planbare Arbeit in vier Quartalen
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