Was ist der Sachwert?
Der Sachwert beschreibt den objektiven Gebrauchswert einer Immobilie, basierend auf den Herstellungskosten des Gebäudes und dem Wert des Grundstücks. Er beantwortet die Frage: „Was würde es kosten, diese Immobilie heute in vergleichbarer Qualität neu zu errichten?“
Wie funktioniert das Sachwertverfahren?
Das Sachwertverfahren nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gliedert sich in drei Schritte:
1. Bodenwert
Der Bodenwert wird über den Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche ermittelt:
Bodenwert = Bodenrichtwert (€/m²) × Grundstücksfläche (m²)
2. Gebäudewert (Herstellungswert)
Der Herstellungswert des Gebäudes wird über die Normalherstellungskosten (NHK) nach ImmoWertV berechnet:
NHK = Bruttogrundrissfläche (BGF) × Normalherstellungskostenkennwert (€/m²)
Die NHK werden anschließend um die Alterswertminderung reduziert, die den technischen Verschleiß und die verbleibende Nutzungsdauer berücksichtigt.
3. Vorläufiger Sachwert und Marktanpassung
Bodenwert + Gebäudewert + Außenanlagen = vorläufiger Sachwert.
Da der reine Substanzwert nicht immer dem tatsächlichen Marktwert entspricht, erfolgt eine Marktanpassung über den Sachwertfaktor:
Marktwert ≈ Vorläufiger Sachwert × Sachwertfaktor
Der Sachwertfaktor wird aus tatsächlichen Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet und von den Gutachterausschüssen veröffentlicht.
Wann wird das Sachwertverfahren eingesetzt?
- Selbstgenutzte Wohnimmobilien (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Eigentumswohnung)
- Immobilien ohne Mieteinnahmen (kein Ertragswert möglich)
- Sonderbauten (z. B. Kirchen, Schulen, öffentliche Gebäude)
- Als Ergänzungsverfahren neben Vergleichs- oder Ertragswert
Grenzen des Sachwertverfahrens
- Substanzwert ≠ Marktwert: Ohne Marktanpassung bildet das Verfahren nur die Herstellungskosten ab.
- Bei stark veraltetem Gebäudebestand kann die Alterswertminderung zu hohen Abschlägen führen.
- Bei hoher Nachfrage in bevorzugten Lagen übersteigt der Marktwert häufig den reinen Sachwert.
Fazit
Das Sachwertverfahren eignet sich besonders für selbstgenutzte Immobilien und als Plausibilitätskontrolle neben anderen Verfahren.





