
Mieteinnahmen sichern
Regelmäßige Mieteingänge sind die wirtschaftliche Grundlage einer vermieteten Immobilie. Bereits kleinere Rückstände können sich jedoch vergrößern, wenn Zahlungseingänge nicht systematisch kontrolliert, Abweichungen zu spät erkannt oder Vereinbarungen nur mündlich getroffen werden.
Ein professioneller Prozess verbindet deshalb aktuelle Mieterkonten, frühe Kommunikation, nachvollziehbare Zahlungsaufforderungen und eine klar definierte Eskalation. Gleichzeitig muss jeder Rückstand rechtlich korrekt eingeordnet werden, denn nicht jede Minderzahlung ist automatisch ein unberechtigter Zahlungsverzug.
Das Wichtigste vorab
- Mietrückstände sollten weder ignoriert noch vorschnell mit Kündigung oder Inkasso beantwortet werden.
- Zuerst müssen Forderung, Fälligkeit, Zahlungseingang, mögliche Einwendungen und der tatsächliche Rückstand geprüft werden.
- Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht, vor jedem weiteren Schritt drei Mahnungen zu versenden.
- Nicht jede Minderzahlung ist automatisch ein unberechtigter Zahlungsverzug – Minderung und Aufrechnung müssen gesondert geprüft werden.
- Eine Mietausfallversicherung verhindert keinen Rückstand; ob und in welchem Umfang sie einspringt, hängt ausschließlich von den konkreten Bedingungen ab.
- Bei streitigen, hohen oder kündigungsrelevanten Rückständen sollte frühzeitig qualifizierte Rechtsberatung eingeschaltet werden.
Was bedeutet „Mieteinnahmen sichern“?
Mieteinnahmen zu sichern beginnt nicht erst mit der ersten Mahnung. Dazu gehören unter anderem:
Erst das Zusammenspiel dieser Bausteine macht ein Mieteingangsmanagement belastbar und nachvollziehbar.
Welche Zahlungen gehören zum Mieterkonto?
Ein Mieterkonto bildet unter anderem folgende Positionen ab:
Wann ist die Miete fällig?
§ 556b BGB bildet den gesetzlichen Ausgangspunkt der Fälligkeit, sofern der Mietvertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung enthält. Maßgeblich für die Beurteilung eines Rückstands ist stets der tatsächliche Zahlungseingang, nicht der Absendetag einer Überweisung.
Banklaufzeiten sollten nicht spekulativ bewertet und Teilzahlungen gesondert erfasst werden. Fragen zu Wochenenden, Feiertagen oder Fristberechnung sollten rechtlich geprüft werden.
Die aktuell geltende gesetzliche Fälligkeitsregel wird hier nur mit tatsächlichem Rechtsstand genannt und muss zum jeweiligen Zeitpunkt anhand der amtlichen Gesetzesfassung verifiziert werden. Eine individuelle Fristberechnung wird an dieser Stelle nicht angeboten.
Nicht jede Minderzahlung ist automatisch Zahlungsverzug
Mögliche Ursachen einer Abweichung sind unter anderem:
- vollständige Nichtzahlung
- verspätete Zahlung
- Teilzahlung
- falscher Dauerauftrag
- nicht angepasste Vorauszahlung
- Rücklastschrift
- ungeklärte Überweisung
- erklärte Mietminderung
- Aufrechnung
- Zurückbehaltungsrecht
- Streit über eine Mieterhöhung
- Streit über eine Betriebskostennachforderung
- Buchungs- oder Zuordnungsfehler
Die Berechtigung einer Mietminderung oder Aufrechnung muss gesondert geprüft werden. Der bloße Vermerk „Mietminderung" entscheidet nicht automatisch über deren Berechtigung. Umgekehrt darf eine erklärte Minderzahlung nicht ohne Prüfung als gewöhnlicher Rückstand behandelt werden.
Für Mietmängel und Minderungen wird auf §§ 536 und 536c BGB verwiesen.
Ein belastbares Mieterkonto führen
Ein Mieterkonto sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Wohnung bzw. Mietobjekt
- Vertragsparteien
- monatliches Soll
- Fälligkeitsdatum
- Zahlungseingang
- Zahlungszweck
- Teilzahlungen
- Rücklastschriften
- Gutschriften
- offene Hauptforderungen
- Nebenforderungen
- Ratenvereinbarungen
- Einwendungen
- Kommunikationshistorie
- aktueller Saldo
Mieteingänge systematisch überwachen
- 1.Sollstellung aktualisieren
- 2.Zahlungseingänge importieren oder erfassen
- 3.Zahlungen eindeutig zuordnen
- 4.Abweichungen markieren
- 5.Rücklastschriften gesondert erfassen
- 6.bekannte Einwendungen berücksichtigen
- 7.Rückstand fachlich prüfen
- 8.Kontakt- oder Mahnstufe auslösen
- 9.Wiedervorlage setzen
- 10.Verlauf dokumentieren
Für größere Bestände kann geeignete Verwaltungssoftware die Kontrolle erleichtern. Dieses Kapitel empfiehlt keinen bestimmten Anbieter.
Frühe Kommunikation bei einer Zahlungsabweichung
Ein sachlicher erster Kontakt sollte unter anderem berücksichtigen:
- sachlicher Erstkontakt
- Prüfung möglicher Bank- oder Buchungsfehler
- keine Schuldzuweisung vor Klärung
- klarer offener Betrag
- betroffener Zeitraum
- Zahlungsweg
- realistische Antwortfrist
- schriftliche Bestätigung
- Dokumentation telefonischer Gespräche
- respektvolle Kommunikation bei finanziellen Schwierigkeiten
Fälligkeit, Mahnung und Verzug unterscheiden
§ 286 BGB regelt den Verzug des Schuldners: Fälligkeit und Verzug sind nicht identisch. Verzug kann durch eine Mahnung nach Fälligkeit eintreten; in gesetzlich geregelten Fällen kann eine Mahnung aber auch entbehrlich sein.
Eine dokumentierte Zahlungsaufforderung kann dennoch organisatorisch und beweisbezogen sinnvoll sein. Verzug setzt zudem eine tatsächlich bestehende und fällige Forderung voraus; der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Nichtleistung auf einem nicht zu vertretenden Umstand beruht.
Wie sollte eine Zahlungsaufforderung aufgebaut sein?
Inhaltscheckliste
- Vermieter bzw. Absender
- Mieter und Mietobjekt
- genaue Forderungsart
- betroffener Zeitraum
- ursprüngliche Fälligkeit
- bereits berücksichtigte Zahlungen
- offener Betrag
- Zahlungsfrist
- Bankverbindung
- eindeutiger Verwendungszweck
- Ansprechpartner
- sachlicher Hinweis auf weitere Schritte
- Datum und Versanddokumentation
Nicht bereitgestellt werden: ein fertiges rechtliches Musterschreiben, eine Kündigungsandrohung als Standardtext, erfundene Mahngebühren, unangemessene Drohungen, öffentliche Bloßstellung sowie unzulässige Kontaktmaßnahmen.
Wie viele Mahnungen sind notwendig?
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht, vor jedem weiteren Schritt drei Mahnungen zu versenden. Ob eine Mahnung erforderlich ist, hängt von den Voraussetzungen des Verzugs und der konkreten Forderung ab.
Ein interner Mahnprozess kann trotzdem mehrere klar definierte Kontakt- und Eskalationsstufen vorsehen. Wiederholte Standardschreiben dürfen nicht dazu führen, dass notwendige rechtliche Schritte und Fristen versäumt werden.
Verzugszinsen und weitere Kosten
- Geldschulden können während des Verzugs zu verzinsen sein.
- Der gesetzliche Verzugszinssatz ist an den veränderlichen Basiszinssatz gekoppelt.
- Der Basiszinssatz wird regelmäßig angepasst.
- Der aktuelle Gesamtzinssatz wird deshalb nicht dauerhaft in diesem Text festgeschrieben.
- Nur tatsächlich erforderliche und rechtlich ersatzfähige Kosten dürfen geprüft werden.
- Pauschale Bearbeitungs-, Verwaltungs- oder Mahnkosten werden nicht erfunden.
- Rücklastschriftkosten werden nur anhand tatsächlich entstandener und rechtlich ansetzbarer Kosten bewertet.
Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank. Er wird hier bewusst nicht als fester Wert im Text festgeschrieben.
Teilzahlungen richtig zuordnen
Bei mehreren offenen Forderungen sind unter anderem relevant:
- eindeutiger Verwendungszweck
- mehrere offene Monatsforderungen
- Hauptforderung
- Zinsen und Kosten
- laufende Miete
- Betriebskostennachforderung
- Ratenvereinbarung
- abweichende Tilgungsbestimmung des Mieters
§§ 366 und 367 BGB werden hier nur als rechtlicher Prüfrahmen genannt. Eine eigenmächtige oder strategische Zahlungszuordnung ohne Erklärung und Rechtsprüfung wird nicht empfohlen.
Eskalationsstufen definieren
Eine sachliche Stufenmatrix kann die Entscheidung erleichtern:
| Stufe | Typische Situation | Mögliche Maßnahme |
|---|---|---|
| 0 | Zahlung korrekt | Abschluss und laufende Kontrolle |
| 1 | erstmalige geringe Abweichung | Buchung prüfen und Kontakt aufnehmen |
| 2 | bestätigter Rückstand | konkrete schriftliche Zahlungsaufforderung |
| 3 | Zahlungsproblem mit Kooperationsbereitschaft | tragfähige Ratenzahlung prüfen |
| 4 | wiederholter oder wachsender Rückstand | rechtliche Prüfung und verbindliche Frist |
| 5 | keine Einigung oder erheblicher Rückstand | gerichtliches Mahnverfahren oder Klage fachlich prüfen |
| 6 | kündigungsrelevante Größenordnung möglich | unverzüglich qualifizierte Rechtsberatung |
Ratenzahlungen: Chance und Risiko
Vorteile
- geordnete Rückführung
- Vermeidung weiterer Eskalation
- planbare Zahlungen
- Erhalt eines grundsätzlich funktionierenden Mietverhältnisses
Risiken
- Rückstand wächst trotz Vereinbarung weiter
- laufende Miete wird nicht zusätzlich gezahlt
- unklare Zahlungszuordnung
- unbeabsichtigter Forderungsverzicht
- unklare Folgen bei erneutem Verzug
- mögliche Auswirkungen auf andere Rechte und Fristen
- unrealistische Ratenhöhe
- fehlende Dokumentation
Was gehört in eine Ratenzahlungsvereinbarung?
- Vertragsparteien
- Mietobjekt
- exakt festgestellter Rückstand
- Standdatum
- Zusammensetzung der Forderung
- Ratenhöhe
- konkrete Fälligkeitstermine
- Zahlungsweg
- Verwendungszweck
- Behandlung der laufenden Miete
- mögliche Zinsen und Kosten
- Zahlungszuordnung
- Folgen verspäteter oder ausbleibender Raten
- Umgang mit neuen Rückständen
- Kommunikation und Nachweise
- keine unbeabsichtigte Erlass- oder Verzichtserklärung
- rechtliche Prüfung bei bedeutsamen Forderungen
Laufende Miete und Rückstandsrate trennen
- Eine Ratenzahlung für Altverbindlichkeiten ersetzt nicht automatisch die laufende Miete.
- Vereinbarung und Zahlungszwecke müssen eindeutig sein.
- Die vereinbarte Rate muss zur tatsächlichen finanziellen Situation passen.
- Bei erneutem Rückstand muss der Fall sofort neu bewertet werden.
- Eine zu niedrige Rate kann den Rückstand über einen wirtschaftlich ungeeigneten Zeitraum verlängern.
Außergerichtliche Mahnung und gerichtliches Mahnverfahren
Beide Instrumente sind deutlich zu unterscheiden:
| Außergerichtliche Mahnung | Gerichtliches Mahnverfahren |
|---|---|
| Kommunikation des Gläubigers | gesetzlich geregeltes Gerichtsverfahren |
| Aufforderung zur Zahlung | grundsätzlich für bestimmte bezifferte Geldforderungen |
| keine gerichtliche Titulierung | Antrag auf Mahnbescheid |
| möglicher Bestandteil der Verzugsbegründung und Dokumentation | mögliche Reaktion des Antragsgegners |
| — | bei fehlendem Widerspruch möglicher Antrag auf Vollstreckungsbescheid |
| — | bei Widerspruch mögliche Überleitung in ein streitiges Verfahren |
Wann ist das gerichtliche Mahnverfahren geeignet?
- Ist die Forderung eindeutig beziffert?
- Ist sie fällig?
- Sind Zahlungen korrekt berücksichtigt?
- Sind Minderung, Aufrechnung oder Einwendungen bekannt?
- Ist die Anschrift des Mieters aktuell?
- Wird ein Widerspruch erwartet?
- Ist ein direktes Klageverfahren möglicherweise zweckmäßiger?
- Welche Haupt- und Nebenforderungen sollen geltend gemacht werden?
- Sind Verjährungsfragen zu beachten?
- Ist anwaltliche Beratung erforderlich?
Weiterführend: Justizportal des Bundes und der Länder sowie das offizielle Portal der Mahngerichte. Eine Verfahrensentscheidung für einen Einzelfall wird hier nicht getroffen.
Kündigungsrelevante Rückstände
- Mietrückstände können ab bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kündigungsrelevant werden.
- Höhe, Zeitraum, Forderungsbestand und Wohnraumschutzvorschriften müssen exakt geprüft werden.
- Teilzahlungen, Aufrechnung, Minderungen und spätere Zahlungen können die Beurteilung beeinflussen.
- Fristlose und ordentliche Kündigung folgen nicht vollständig denselben Voraussetzungen und Wirkungen.
- Kündigungsgründe und Form müssen rechtlich korrekt behandelt werden.
- Dieses Kapitel ersetzt keine individuelle Kündigungsprüfung.
Verjährung und Forderungskontrolle
- Forderungen dürfen nicht unbegrenzt unbearbeitet bleiben.
- Verjährungsbeginn und mögliche Hemmungstatbestände hängen vom Einzelfall ab.
- Eine einfache Mahnung hemmt die Verjährung nicht automatisch in jeder Konstellation.
- Verhandlungen, gerichtliche Schritte und Anerkenntnisse können rechtlich relevant sein.
- Fristen müssen bei älteren Rückständen qualifiziert geprüft werden.
§§ 195 und 199 BGB bilden hier nur den allgemeinen Rahmen. Eine individuelle Verjährungsfrist wird an dieser Stelle nicht berechnet.
Mietausfälle bereits vor Vertragsschluss reduzieren
Nur kompakt zusammengefasst:
Vertiefend: Kapitel 03: Mieter finden, Mietnomaden vermeiden und Mietausfälle vermeiden. Deren Inhalte werden hier nicht wiederholt.
Mietausfälle während des Mietverhältnisses reduzieren
- aktuelle Kontaktdaten
- übersichtliches Mieterkonto
- automatische Wiedervorlagen
- zeitnahe Betriebskostenabrechnungen
- klare Kommunikation bei Mietänderungen
- dokumentierte Mängelbearbeitung
- frühe Ansprache von Rückständen
- keine ungeklärten Gutschriften oder Buchungen
- regelmäßige Kontrolle vereinbarter Raten
- Vertretungsregelung bei Urlaub oder Krankheit
- Liquiditätsreserve des Eigentümers
Eine feste Rücklagenquote wird nicht vorgegeben.
Mietausfallversicherung richtig unterscheiden
1. Mietausfall infolge eines versicherten Gebäudeschadens
Kann abhängig von den Bedingungen Bestandteil einer Gebäudeversicherung sein.
2. Zahlungsausfall eines Mieters
Kann Gegenstand einer separaten Mietausfall- oder Forderungsausfallversicherung sein.
Mietausfallversicherung prüfen
Eine Prüfmatrix sollte unter anderem umfassen:
Versicherungsschutz hängt ausschließlich von den konkreten Bedingungen ab. Eine Police verhindert keinen Mietrückstand. Bestehende oder bereits erkennbare Rückstände können ausgeschlossen sein.
Wellhöner vermittelt keine Deckungszusage und empfiehlt keine Anbieter, Tarife oder Produkte.
Datenschutz und Kommunikation
- Mieterkontodaten vertraulich behandeln
- Zugriff auf das Erforderliche beschränken
- keine Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern oder Nachbarn zur Druckausübung
- keine öffentliche Benennung säumiger Mieter
- Dokumente sicher ablegen
- Weitergabe an Rechtsanwalt, Gericht, Dienstleister oder Versicherung nur auf geeigneter Grundlage
- Aufbewahrung und Löschung nach dem geltenden Zweck organisieren
Eine umfassende Datenschutzberatung wird hier nicht erstellt.
Wer ist wofür zuständig?
| Aufgabe | Typische Zuständigkeit |
|---|---|
| Sollstellung und Zahlungskontrolle | Vermieter oder Mietverwaltung |
| erste Klärung und Kommunikation | Vermieter oder Mietverwaltung |
| rechtliche Einordnung des Verzugs | qualifizierte Rechtsberatung bei Zweifeln |
| Ratenzahlungsvereinbarung | Vermieter, bei bedeutsamen Fällen rechtlich geprüft |
| gerichtliches Mahnverfahren | Vermieter bzw. Rechtsvertretung |
| Kündigung und Räumung | qualifizierte Rechtsberatung |
| Versicherungsprüfung | Versicherer bzw. unabhängige fachliche Beratung |
| Schuldner- und Sozialberatung | anerkannte Beratungsstellen auf Mieterseite |
Wellhöner wird hier nur mit tatsächlich angebotenen Verwaltungsleistungen dargestellt.
Der Zwölf-Schritte-Prozess
- 1.Mieterkonto und Sollstellung prüfen
- 2.Zahlung eindeutig zuordnen
- 3.tatsächlichen Rückstand berechnen
- 4.Minderung, Aufrechnung und Einwendungen erfassen
- 5.Dringlichkeit und Risiko bewerten
- 6.frühzeitig Kontakt aufnehmen
- 7.Zahlungsaufforderung dokumentiert versenden
- 8.Wiedervorlage und Eskalationsstufe festlegen
- 9.gegebenenfalls tragfähige Ratenzahlung vereinbaren
- 10.bei weiterem Rückstand rechtliche Prüfung veranlassen
- 11.gerichtliches Mahnverfahren oder andere Schritte auswählen
- 12.Zahlung, Titel, Vereinbarung und Abschluss dokumentieren
Fiktives Praxisbeispiel
Die folgenden Beispiele sind ausdrücklich fiktiv, nicht übertragbar und beschreiben kein reales Wellhöner-Projekt. Sie zeigen beispielhaft, wie ein Ablauf strukturiert dokumentiert werden kann. Das Ergebnis stellt keine allgemein übertragbare Rechtsentscheidung dar.
Beispiel 1: Teilzahlung bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus
Ausgangslage: Ein Mieter zahlt nur einen Teil des monatlichen Gesamtbetrags, der Verwendungszweck ist unklar, gleichzeitig besteht eine Beanstandung wegen eines Wohnungsmangels, und aus einem Vormonat ist bereits ein kleiner Betrag offen.
- Mieterkonto prüfen
- Forderungsarten trennen
- Einwendung dokumentieren
- keine vorschnelle Kündigungsbewertung
- sachliche Kontaktaufnahme
- genaue Zahlungsaufforderung
- mögliche Ratenzahlung
- Wiedervorlage
- rechtliche Eskalation bei weiter wachsendem Rückstand
Beispiel 2: Ratenzahlungsvereinbarung bei vorübergehendem finanziellen Engpass
- Altverbindlichkeit und laufende Miete trennen
- realistische Rate
- feste Termine
- eindeutiger Verwendungszweck
- Folgen eines neuen Rückstands
- schriftliche Dokumentation
- rechtliche Prüfung bei hoher Forderung
Häufige Fehler
Mieteingänge nur unregelmäßig kontrollieren
Ohne regelmäßige Kontrolle werden Abweichungen erst spät bemerkt und können sich unbemerkt vergrößern.
Sollstellung und tatsächliche Zahlung nicht abgleichen
Ohne systematischen Abgleich lässt sich ein Rückstand weder zuverlässig feststellen noch belegen.
Jeden Minderbetrag automatisch als unberechtigten Rückstand behandeln
Minderung, Aufrechnung und Buchungsfehler müssen zuerst gesondert geprüft werden.
Buchungsfehler nicht ausschließen
Bank- oder Zuordnungsfehler sind eine häufige, leicht übersehene Ursache scheinbarer Rückstände.
Zu lange mit der ersten Kontaktaufnahme warten
Frühe, sachliche Kommunikation verhindert, dass sich kleine Abweichungen zu größeren Rückständen entwickeln.
Glauben, drei Mahnungen seien immer vorgeschrieben
Eine solche gesetzliche Pflicht besteht nicht; maßgeblich sind die tatsächlichen Verzugsvoraussetzungen.
Unklare Zahlungsaufforderungen versenden
Fehlende Angaben zu Betrag, Zeitraum oder Verwendungszweck erschweren die spätere Zuordnung und Durchsetzung.
Pauschale Mahn- oder Bearbeitungsgebühren ansetzen
Nur tatsächlich entstandene und rechtlich ersatzfähige Kosten dürfen geltend gemacht werden.
Teilzahlungen falsch oder nicht nachvollziehbar zuordnen
Eine uneindeutige Zuordnung kann spätere Forderungen und deren Nachweis erschweren.
Eine Ratenzahlung nur mündlich vereinbaren
Ohne schriftliche Dokumentation lassen sich Inhalt und Nachweis der Vereinbarung später kaum belegen.
Bei der Ratenzahlung die laufende Miete vergessen
Eine Rate für Altverbindlichkeiten ersetzt nicht automatisch die laufende Mietzahlung.
Trotz wachsendem Rückstand immer neue Fristen setzen
Wiederholtes Aufschieben kann notwendige rechtliche Schritte und Fristen gefährden.
Kündigungsgrenzen ohne Rechtsprüfung berechnen
Kündigungsrelevante Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab und sollten nicht schematisch berechnet werden.
Gerichtliches Mahnverfahren und Klage gleichsetzen
Beide Verfahren folgen unterschiedlichen Regeln, Wirkungen und Voraussetzungen.
Versicherungsbedingungen nur anhand der Produktbezeichnung bewerten
Umfang und Ausschlüsse ergeben sich ausschließlich aus den konkreten Vertragsbedingungen.
Fristen, Kommunikation und Zahlungseingänge nicht dokumentieren
Ohne lückenlose Dokumentation lässt sich ein Rückstand später kaum belastbar nachweisen.
Abschlusscheckliste
Mieterkonto und Forderungsprüfung
- Sollstellung und Zahlungseingang sind abgeglichen.
- Der tatsächliche Rückstand ist nach Zeitraum und Forderungsart nachvollziehbar.
- Mögliche Einwendungen, Minderungen oder Aufrechnungen sind erfasst.
- Buchungs- oder Zuordnungsfehler wurden ausgeschlossen.
Kommunikation und außergerichtliche Mahnung
- Der Erstkontakt erfolgte sachlich und zeitnah.
- Die Zahlungsaufforderung enthält alle notwendigen Angaben.
- Eine realistische Zahlungsfrist wurde gesetzt.
- Kommunikation und Fristen sind dokumentiert.
Ratenzahlung und rechtliche Eskalation
- Eine mögliche Ratenzahlung wurde sachlich geprüft.
- Laufende Miete und Rückstandsrate sind eindeutig getrennt.
- Die Eskalationsstufe wurde anhand der Situation festgelegt.
- Bei Bedarf wurde rechtliche Beratung eingeholt.
Prävention, Versicherung und Dokumentation
- Präventionsmaßnahmen vor und während des Mietverhältnisses sind umgesetzt.
- Eine mögliche Mietausfallversicherung wurde anhand der Bedingungen geprüft, nicht anhand der Produktbezeichnung.
- Datenschutz und Vertraulichkeit wurden beachtet.
- Der gesamte Vorgang ist lückenlos dokumentiert.
Mieteinnahmen werden durch verlässliche Prozesse gesichert
Mieteinnahmen werden durch verlässliche Prozesse gesichert. Ein aktuelles Mieterkonto, frühe Kommunikation, klare Zahlungsaufforderungen und feste Wiedervorlagen verhindern, dass kleine Abweichungen unbemerkt zu erheblichen Rückständen werden. Bei streitigen oder kündigungsrelevanten Forderungen ist eine qualifizierte rechtliche Prüfung erforderlich.
Wie die laufende Verwaltung einer Mietimmobilie insgesamt organisiert wird, zeigt Kapitel 06: Verwaltung der Mietimmobilie. Wie Nebenkosten sauber von Instandhaltung und Wartung abgegrenzt werden, behandelt Kapitel 08: Betriebskosten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information für Vermieter und Immobilieneigentümer. Er ersetzt keine Prüfung des konkreten Mietvertrags, keine Rechts-, Steuer-, Schuldner-, Datenschutz- oder Versicherungsberatung. Ob eine Forderung fällig ist, Zahlungsverzug vorliegt, ein gerichtliches Mahnverfahren geeignet ist oder eine Kündigung erklärt werden kann, hängt vom Einzelfall und dem bei der Entscheidung geltenden Recht ab. Bei streitigen, hohen oder möglicherweise kündigungsrelevanten Rückständen sollte frühzeitig eine zur Rechtsberatung befugte Person eingeschaltet werden.
Mieteingangskontrolle und Forderungsorganisation zuverlässig aufstellen
Die laufende Mietverwaltung umfasst weit mehr als die einzelne Zahlungsaufforderung. Wenn Sie Mieterkonten, Zahlungskontrolle und Kommunikation Ihrer vermieteten Immobilie dauerhaft strukturiert aufstellen möchten, informieren Sie sich über die Leistungen der professionellen Mietverwaltung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information für Vermieter und Immobilieneigentümer. Er ersetzt keine Prüfung des konkreten Mietvertrags, keine Rechts-, Steuer-, Schuldner-, Datenschutz- oder Versicherungsberatung. Ob eine Forderung fällig ist, Zahlungsverzug vorliegt, ein gerichtliches Mahnverfahren geeignet ist oder eine Kündigung erklärt werden kann, hängt vom Einzelfall und dem bei der Entscheidung geltenden Recht ab. Bei streitigen, hohen oder möglicherweise kündigungsrelevanten Rückständen sollte frühzeitig eine zur Rechtsberatung befugte Person eingeschaltet werden.
Autor, fachliche Prüfung und Quellen
Wellhöner Immobilienmanagement GmbH & Co. KG
- § 536 BGB – Mietminderung bei Sach- und RechtsmängelnBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 536c BGB – Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den MieterBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 556b BGB – Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und ZurückbehaltungsrechtBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 286 BGB – Verzug des SchuldnersBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 288 BGB – Verzugszinsen und sonstiger VerzugsschadenBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 247 BGB – BasiszinssatzBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- Deutsche Bundesbank – aktueller BasiszinssatzDeutsche Bundesbank
- § 366 BGB – Anrechnung der Leistung auf mehrere ForderungenBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 367 BGB – Anrechnung auf Zinsen und KostenBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 397 BGB – Erlassvertrag, negatives SchuldanerkenntnisBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem GrundBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 569 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (ergänzende Vorschriften bei Wohnraum)Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 573 BGB – Ordentliche Kündigung des VermietersBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 195 BGB – Regelmäßige VerjährungsfristBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 199 BGB – Beginn der regelmäßigen VerjährungsfristBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 688 ZPO – Zulässigkeit (Anwendungsbereich des Mahnverfahrens)Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 694 ZPO – Widerspruch gegen den MahnbescheidBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 699 ZPO – VollstreckungsbescheidBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- Justizportal des Bundes und der Länder – MahnverfahrenJustizportal des Bundes und der Länder
- Offizielles Portal der Mahngerichte – VerfahrensablaufMahngerichte.de
- Verbraucherzentrale – Wohngebäudeversicherung und Mietausfall nach GebäudeschädenVerbraucherzentrale