
Mietausfälle vermeiden: Vorsorge, Früherkennung und Absicherung
Ein Mietausfall entsteht selten als rein buchhalterisches Problem. Hinter einer fehlenden oder gekürzten Zahlung können ein Versehen, vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten, eine streitige Mietminderung oder ein dauerhafter Zahlungsausfall stehen. Je früher Vermieter die Ursache erkennen, desto mehr Handlungsoptionen bleiben.
Dieses Kapitel zeigt, wie sich Mietausfallrisiken bereits vor Vertragsabschluss reduzieren, während des Mietverhältnisses überwachen und bei ersten Auffälligkeiten strukturiert bearbeiten lassen. Vollständig ausschließen lässt sich ein Mietausfall jedoch auch mit sorgfältiger Auswahl, Kaution und laufender Kontrolle nicht.
- Mietausfallvorsorge beginnt mit einer wirtschaftlich tragfähigen Vermietung.
- Bonitätsprüfung ist ein Baustein, aber keine Zahlungsgarantie.
- Die gesetzliche Mietsicherheit darf nicht beliebig erhöht werden.
- Mieteingänge sollten regelmäßig und eindeutig kontrolliert werden.
- Ein fehlender Betrag ist zunächst zu klären und nicht automatisch ein kündigungsrelevanter Rückstand.
- Bei behaupteten Mängeln muss zwischen Zahlungsrückstand und möglicher Mietminderung unterschieden werden.
- Frühe, sachliche Kommunikation kann Eskalationen vermeiden.
- Zahlungsvereinbarungen benötigen klare schriftliche Bedingungen.
- Kündigungen wegen Zahlungsrückständen sind rechtlich komplex und sollten qualifiziert geprüft werden.
- Liquiditätsreserven sichern die Handlungsfähigkeit des Eigentümers.
- Versicherungsprodukte unterscheiden sich erheblich in Umfang, Ausschlüssen und Voraussetzungen.
- Professionelle Verwaltung kann Prozesse übernehmen, beseitigt aber nicht das wirtschaftliche Eigentümerrisiko.
- 1.Was ist ein Mietausfall?
- 2.Ursachen von Mietausfällen
- 3.Das Drei-Ebenen-Modell
- 4.Vorsorge bei Mietpreis und Vertragsbeginn
- 5.Mieterauswahl und Bonitätsprüfung
- 6.Kaution und Bürgschaft
- 7.Versicherungen gegen Mietausfall
- 8.Mietvertrag und klare Zahlungswege
- 9.Mieteingänge überwachen
- 10.Frühwarnzeichen erkennen
- 11.Erste Zahlungsabweichung richtig einordnen
- 12.Mangel, Minderung oder Rückstand?
- 13.Frühe Kommunikation
- 14.Mahnung und Dokumentation
- 15.Zahlungsvereinbarung
- 16.Rechtliche Eskalation
- 17.Liquiditätsreserve
- 18.Rolle der Mietverwaltung
- 19.Maßnahmenmatrix
- 20.Typische Fehler
- 21.Checkliste
Was ist ein Mietausfall?
Ein Mietausfall liegt wirtschaftlich vor, wenn erwartete Mietzahlungen ganz oder teilweise nicht zur Verfügung stehen.
Zu unterscheiden sind:
- vollständige Nichtzahlung
- verspätete Zahlung
- Teilzahlung
- wiederkehrende Unterzahlung
- streitige Mietkürzung
- berechtigte oder unberechtigte Mietminderung
- Ausfall nach Zahlungsunfähigkeit
- Zahlungsausfall während eines Rechtsstreits
- Ausfall während einer Räumungs- oder Neuvermietungsphase
- Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen
Nicht jede Abweichung ist sofort ein endgültiger Mietausfall. Eine verspätete Überweisung kann noch eingehen. Ein Differenzbetrag kann aus einer fehlerhaften Anpassung stammen. Eine Kürzung kann mit einem behaupteten Mangel begründet werden. Deshalb beginnt ein geeigneter Prozess mit der Klärung, nicht mit einer automatischen Eskalation.
Ursachen von Mietausfällen
- Überweisungs- oder Buchungsfehler
- geänderte Bankverbindung
- fehlerhafte Zuordnung
- kurzfristiger finanzieller Engpass
- Verlust oder Verzögerung von Einkommen
- Krankheit oder persönliche Krise
- Überschuldung oder Insolvenz
- Streit über Nebenkosten
- behaupteter Mangel
- Mietminderung
- Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrecht
- unklare Vertragsänderung
- bewusste Zahlungsverweigerung
- Streit über Mietbeginn oder Übergabe
- Tod oder Wechsel auf Mieterseite
Keine Ursache automatisch unterstellen. Gleiche Zahlungsabweichungen können unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Hintergründe haben.
Das Drei-Ebenen-Modell
Ebene 1 · Vorsorge
- realistische Miethöhe
- sorgfältige Mieterauswahl
- Bonitätsprüfung
- klare Vertragsdaten
- gesetzlich zulässige Sicherheit
- ausreichende Eigentümerliquidität
Ebene 2 · Früherkennung
- laufende Soll-Ist-Kontrolle
- eindeutige Zahlungszuordnung
- Fristenüberwachung
- schnelle Klärung von Differenzen
- dokumentierte Kommunikation
Ebene 3 · Reaktion und Absicherung
- abgestufte Ansprache
- Mahnprozess
- gegebenenfalls Zahlungsvereinbarung
- rechtliche Prüfung
- Nutzung vereinbarter Sicherheiten
- Versicherungsanzeige
- Liquiditäts- und Neuvermietungsplanung
„Eine einzelne Maßnahme verhindert keinen Mietausfall. Wirksam ist das Zusammenspiel aus Vorsorge, früher Kontrolle und konsequentem Handeln."
Vorsorge bei Mietpreis und Vertragsbeginn
Eine wirtschaftlich nicht tragfähige Gesamtmiete kann das Ausfallrisiko erhöhen. Die Miethöhe muss zugleich wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich zulässig sein.
Vor Vertragsabschluss klären:
- Grundmiete
- Betriebskostenvorauszahlung oder Pauschale
- Heizkostenvorauszahlung, soweit gesondert
- Stellplatz- oder Garagenmiete
- sonstige zulässige Bestandteile
- Gesamtbelastung
- Fälligkeit
- Zahlungsweg
- Mietbeginn
- Teilzahlungsrecht bei einer Geldkaution
- Übergabetermin
Keine feste Einkommensquote als gesetzliche Regel darstellen.
Vertiefung: Wohnung erfolgreich vermieten.
Mieterauswahl und Bonitätsprüfung
Eine strukturierte Auswahl kann die Entscheidungsgrundlage verbessern. Sie kann zukünftige Zahlungsausfälle nicht ausschließen.
Relevante Bausteine:
- sachliche Auswahlkriterien
- gestufte Selbstauskunft
- wirtschaftliche Tragfähigkeit
- geeignete Einkommensnachweise
- erforderliche Bonitätsinformation
- Plausibilitätsprüfung
- gegebenenfalls Bürgschaft
- dokumentierte Gesamtentscheidung
Vertiefung: Mieter richtig auswählen · Bonitätsprüfung einfach erklärt.
Die rechtlichen und datenschutzbezogenen Details zur Mieterauswahl und Bonitätsprüfung werden in den verlinkten Kapiteln behandelt, nicht erneut in diesem Modul.
Kaution und Bürgschaft
Eine Mietsicherheit kann bestimmte Ansprüche absichern. Sie verhindert jedoch nicht, dass dem Eigentümer während eines laufenden Rückstands zunächst Liquidität fehlt.
Nach § 551 BGB gilt bei Wohnraum insbesondere:
- höchstens das Dreifache der monatlichen Miete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten
- bei einer Geldsumme Recht des Mieters auf drei gleiche monatliche Teilzahlungen
- erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses
- getrennte Anlage vom Vermögen des Vermieters
- Erträge erhöhen die Sicherheit
Die Kaution ist kein frei verfügbares Zusatzentgelt und keine Garantie gegen jeden Mietausfall.
Zur Bürgschaft
- Form und Umfang prüfen
- Verhältnis zur Kaution prüfen
- wirtschaftliche Tragfähigkeit des Bürgen prüfen
- freiwillige und verlangte Sicherheit rechtlich unterscheiden
- keine beliebige Übersicherung empfehlen
- keine Musterbürgschaft veröffentlichen
Vertiefung: Mietvertrag für Vermieter · Bürgschaften und Sicherheiten.
Versicherungen gegen Mietausfall
Mietausfall-, Vermieter- oder Rechtsschutzprodukte können bestimmte Risiken abdecken. Sie sind kein einheitliches Standardprodukt.
Vor Abschluss prüfen:
- versicherte Ereignisse
- Wartezeiten
- Selbstbehalt
- Höchstentschädigung
- zeitliche Begrenzung
- Ausschlüsse
- Anforderungen an die vorherige Bonitätsprüfung
- Obliegenheiten des Vermieters
- Meldefristen
- Deckung von Rechtsverfolgungskosten
- Deckung von Sachschäden
- Umgang mit Leerstand
- Bedingungen bei bereits bekannten Rückständen
- Kündigungs- und Räumungskosten
Keine Versicherungsgesellschaft oder ein konkretes Produkt wird empfohlen. Aussagen wie „vollständiger Schutz", „garantierte Mietzahlung", „alle Schäden versichert" oder „lohnt sich immer" sind nicht zutreffend und werden hier nicht verwendet.
Mietvertrag und klare Zahlungswege
Der Mietvertrag sollte eindeutig regeln:
- Höhe der Grundmiete
- Betriebskostenvorauszahlung oder Pauschale
- gegebenenfalls Heizkostenvorauszahlung
- Fälligkeit
- Bankverbindung
- Verwendungszweck
- Mietsicherheit
- mehrere Mietvertragsparteien
- Vertragsbeginn
- mitvermietete Bestandteile
§ 556b BGB regelt die gesetzliche Fälligkeit der Wohnraummiete. Allein der Tag der Kontogutschrift ist dabei nicht in jedem Fall maßgeblich – Vertrag, Zahlungsart und aktuelle Rechtsprechung müssen berücksichtigt werden.
Vertiefung und konkrete Vertragsklauseln: Mietvertrag für Vermieter.
Mieteingänge überwachen
Ein verlässliches Forderungsmanagement beginnt mit einer korrekten Sollstellung.
Zu jedem Mietverhältnis dokumentieren:
- geschuldete Grundmiete
- Betriebskosten
- sonstige vereinbarte Zahlungen
- Fälligkeit
- eingegangener Betrag
- Buchungsdatum
- Zuordnung
- Differenz
- Zahlungsgrund
- offene Vereinbarungen
- laufende Minderungs- oder Streitfälle
Geeigneter Ablauf:
- 1.Sollbetrag festlegen
- 2.Zahlungseingang regelmäßig prüfen
- 3.unklare Zahlung zuordnen
- 4.Differenz dokumentieren
- 5.Ursache klären
- 6.Eigentümer oder zuständige Verwaltung informieren
- 7.nächsten Schritt festlegen
- 8.Abschluss dokumentieren
Eine Tabelle oder Buchhaltungssoftware darf nicht automatisch rechtlich entscheiden, ob Verzug, Minderungsrecht oder Kündigungsgrund vorliegt.
Frühwarnzeichen erkennen
- wiederholt verspätete Zahlungen
- wechselnde Teilzahlungen
- nicht erklärbare Fehlbeträge
- ausbleibende Kautionsraten
- zurückgegebene Lastschriften
- häufige Änderungen des Zahlungstermins
- unbeantwortete Rückfragen
- angekündigte finanzielle Schwierigkeiten
- plötzlich behauptete Verrechnungen
- mehrere offene Nebenforderungen
- Widersprüche zwischen Zahlungsvereinbarung und tatsächlichen Eingängen
Keines dieser Zeichen beweist allein eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit.
Sinnvolle Reaktion:
- zeitnah prüfen
- sachlich nachfragen
- Unterlagen und Kontoauszüge des Vermieters kontrollieren
- keinen voreiligen Vorwurf erheben
- Verlauf dokumentieren
- bei Wiederholung klaren Prozess anwenden
Erste Zahlungsabweichung richtig einordnen
Prüffragen:
- 1.War der Sollbetrag korrekt?
- 2.Wurde die Zahlung richtig zugeordnet?
- 3.Besteht eine Vertragsänderung?
- 4.Wurde eine Anpassung der Vorauszahlung berücksichtigt?
- 5.Liegt eine vereinbarte Ratenzahlung vor?
- 6.Hat der Mieter einen Mangel angezeigt?
- 7.Wurde eine Minderung, Aufrechnung oder Zurückbehaltung erklärt?
- 8.Handelt es sich um eine verspätete Bankbuchung?
- 9.Fehlt nur ein Teilbetrag?
- 10.Bestehen frühere offene Forderungen?
Erste Kommunikation neutral:
„Bei der Prüfung des Mietkontos ist für den aktuellen Zeitraum eine Differenz aufgefallen. Bitte prüfen Sie den Vorgang und teilen Sie uns mit, ob bereits eine Zahlung oder eine andere Erklärung erfolgt ist."
Dieser Text ist nur ein sachliches Kommunikationsbeispiel, keine rechtswirksame Mahnung oder Mustervorlage.
Mangel, Minderung oder Zahlungsrückstand?
Ein fehlender Mietbetrag kann mit einem behaupteten Mangel zusammenhängen.
§ 536 BGB regelt die Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln. § 536c BGB enthält Pflichten des Mieters zur Anzeige während der Mietzeit auftretender Mängel.
Für Vermieter bedeutet das:
- Mängelanzeige getrennt vom Mietkonto dokumentieren
- behaupteten Mangel technisch prüfen
- Zugang und Besichtigung koordinieren
- erforderliche Abhilfe organisieren
- Höhe und Zeitraum einer Kürzung nicht ungeprüft akzeptieren oder verwerfen
- Zahlungsdifferenz rechtlich bewerten lassen
- keine eigenmächtige Gegenmaßnahme ergreifen
Keine festen Minderungsquoten. Nicht jede Kürzung ist automatisch berechtigt oder automatisch Zahlungsverzug.
Frühe Kommunikation
Eine frühe Kontaktaufnahme kann helfen, Ursache und Dauer der Zahlungsabweichung einzuschätzen.
Gesprächsziele:
- Sachverhalt klären
- konkrete Beträge und Zeiträume benennen
- Missverständnisse ausräumen
- Zahlungsabsicht klären
- mögliche kurzfristige Lösung prüfen
- keine unhaltbaren Zusagen machen
- nächstes Datum und nächsten Schritt dokumentieren
Kommunikation:
- sachlich
- respektvoll
- bestimmt
- nachweisbar
- ohne Drohungen
- ohne öffentliche Bloßstellung
- ohne Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern, Nachbarn oder Angehörigen ohne Rechtsgrundlage
Datenschutz und Vertraulichkeit gelten auch bei Mietrückständen.
Mahnung und Dokumentation
Ein geordneter Mahnprozess kann enthalten:
- genaue Bezeichnung des Mietverhältnisses
- betroffenen Zeitraum
- Sollbetrag
- eingegangene Zahlungen
- offene Differenz
- bisherige Kommunikation
- angemessene Reaktions- oder Zahlungsaufforderung
- Hinweis auf weitere Prüfung
- dokumentierten Versand und Zugang, soweit erforderlich
Keine starre allgemeine Mahnfolge ist gesetzlich zwingend. Vor jeder Kündigung sind nicht in jedem Fall exakt eine, zwei oder drei Mahnungen erforderlich – die Voraussetzungen hängen von Kündigungsart, Vertragsverletzung und Einzelfall ab. Auf dieser Seite wird keine rechtsverbindliche Mustermahnung veröffentlicht.
Zahlungsvereinbarung
Eine Zahlungsvereinbarung kann sinnvoll sein, wenn:
- Ursache und Höhe des Rückstands geklärt sind
- der Mieter zahlungsbereit erscheint
- die vorgeschlagenen Raten realistisch sind
- laufende Miete zusätzlich tragbar bleibt
- Eigentümer und gegebenenfalls Verwaltung zustimmen
- rechtliche Folgen geprüft wurden
Schriftlich klären:
- anerkannter oder zugrunde gelegter Rückstand
- Ratenhöhe
- Fälligkeit
- laufende Mietzahlungen
- Zahlungszuordnung
- Folgen bei Nichteinhaltung
- mögliche Kosten
- Verhältnis zu bestehenden Rechten
- keine unbeabsichtigte Aufgabe von Ansprüchen
Keine Muster-Ratenzahlungsvereinbarung wird veröffentlicht. Vor Abschluss ist eine rechtliche Prüfung zu empfehlen, insbesondere wenn Kündigung, Verjährung, Anerkenntnis, Vollstreckung oder bereits laufende Verfahren betroffen sind.
Rechtliche Eskalation
§ 543 BGB enthält Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund und besondere Regelungen bei Zahlungsverzug. § 569 BGB ergänzt diese Regeln für Wohnraum. § 573 BGB betrifft die ordentliche Kündigung durch den Vermieter.
Wichtige Einordnung:
- Rückstandshöhe und Zeitraum müssen exakt berechnet werden.
- Mietminderung, Aufrechnung oder andere Einwendungen können die Bewertung beeinflussen.
- Zahlung nach Ausspruch einer Kündigung kann je nach Kündigungsart unterschiedliche Folgen haben.
- Fristlose und ordentliche Kündigung dürfen nicht gleichgesetzt werden.
- Schonfristregelungen dürfen nicht pauschal auf jede Kündigung übertragen werden.
- Form, Begründung, Vollmacht und Zugang sind zu prüfen.
- Eine falsche Kündigung kann Zeit und Kosten verursachen.
Auf dieser Seite wird keine Kündigungsvorlage veröffentlicht und keine automatische Schwellenberechnung angeboten.
Spätestens bevor Kündigung, Mahnbescheid, Klage oder Verwertung einer Sicherheit eingeleitet werden, sollte der konkrete Sachverhalt qualifiziert rechtlich geprüft werden.
Liquiditätsreserve
Auch bei vertraglichen Ansprüchen muss der Eigentümer laufende Kosten möglicherweise zunächst selbst tragen.
Zu berücksichtigen:
- Darlehensrate
- Hausgeld
- Betriebskosten
- Versicherungen
- Grundsteuer und öffentliche Lasten
- Reparaturen
- Rechtsverfolgung
- Neuvermietung
- möglicher Leerstand
- nicht sofort verfügbare Kaution
- Selbstbehalt einer Versicherung
Laufende Reserve
Für regelmäßig wiederkehrende Kosten.
Ereignisreserve
Für Reparaturen, Rechtsberatung und außergewöhnliche Vorgänge.
Ausfallreserve
Für zeitweise fehlende Mietzahlungen und mögliche Anschlussleerstände.
Keine feste Anzahl von Monatsmieten wird als allgemein richtige Reserve empfohlen. Die Höhe hängt von Finanzierung, Objekt, laufenden Kosten und Risikotragfähigkeit ab.
Rolle einer professionellen Mietverwaltung
Eine Mietverwaltung kann – abhängig von Vertrag und Vollmacht – übernehmen:
- Sollstellung
- Kontrolle der Zahlungseingänge
- Zuordnung von Zahlungen
- Dokumentation von Differenzen
- erste Kommunikation
- Mahnprozess
- Eigentümerinformation
- Vorbereitung einer Zahlungsvereinbarung
- Übergabe an Rechtsberatung
- Fristen- und Vorgangskontrolle
- Reporting
Sie kann nicht automatisch:
- das wirtschaftliche Risiko des Eigentümers übernehmen
- Zahlungen garantieren
- ohne Vollmacht rechtlich erhebliche Erklärungen abgeben
- anwaltliche Rechtsberatung ersetzen
- jede Mietminderung verbindlich bewerten
- eigenständig jeden Vergleich abschließen
Vertiefung: 10 Aufgaben einer professionellen Mietverwaltung.
Ob Mieteingangskontrolle, Mahnwesen und Neuvermietung im konkreten Auftrag enthalten sind, richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den erteilten Vollmachten. Mehr dazu: Verwaltung vermieteter Immobilien.
Maßnahmenmatrix
| Situation | erste Prüfung | mögliche nächste Ebene |
|---|---|---|
| Zahlung fehlt vollständig | Soll, Konto und Zuordnung prüfen | sachliche Kontaktaufnahme |
| kleiner Differenzbetrag | Vertrags- und Buchungsdaten prüfen | Erklärung oder Korrektur |
| Zahlung wiederholt verspätet | Verlauf dokumentieren | abgestufter Mahnprozess |
| Mieter meldet finanziellen Engpass | Dauer und Lösungsvorschlag klären | geprüfte Zahlungsvereinbarung |
| Mieter behauptet Mangel | Mangel technisch und rechtlich prüfen | Abhilfe und rechtliche Bewertung |
| Rückstand wächst weiter | exakte Forderungsaufstellung | Rechtsberatung |
| Versicherung könnte betroffen sein | Bedingungen und Fristen prüfen | Schadenmeldung |
| Kommunikation bricht ab | Zugang und Dokumentation prüfen | rechtliche Eskalation prüfen |
Keine Zeile stellt einen automatischen Rechtsentscheid dar.
Fünfzehn typische Fehler
- 1.Bonitätsprüfung als Zahlungsgarantie verstehen
- 2.wirtschaftlich unrealistische Gesamtmiete vereinbaren
- 3.Kautionsregeln oder Teilzahlungsrecht missachten
- 4.keine laufende Soll-Ist-Kontrolle führen
- 5.Zahlungseingänge falsch zuordnen
- 6.kleine Differenzen über Monate unbeachtet lassen
- 7.jeden Fehlbetrag sofort als endgültigen Ausfall behandeln
- 8.behauptete Mietminderung nicht getrennt prüfen
- 9.Kommunikation nur telefonisch und ohne Dokumentation führen
- 10.Rückstände ungenau oder widersprüchlich berechnen
- 11.unrealistische Ratenvereinbarungen akzeptieren
- 12.Kündigungsvoraussetzungen ohne Rechtsprüfung annehmen
- 13.Versicherungsbedingungen und Meldefristen nicht kennen
- 14.keine Liquiditätsreserve vorhalten
- 15.Verwaltungsvollmacht mit einer Ausfallgarantie verwechseln
20 Punkte zur Mietausfallvorsorge
- wirtschaftlich tragfähige Miethöhe geprüft
- sachlicher Mieterauswahlprozess verwendet
- Bonitätsprüfung datenschutzgerecht durchgeführt
- Mietvertrag und Zahlungsbestandteile eindeutig
- Bankverbindung und Verwendungszweck mitgeteilt
- Kaution rechtlich korrekt vereinbart
- Bürgschaft und weitere Sicherheiten geprüft
- Versicherungsbedingungen dokumentiert
- Sollmiete im System korrekt hinterlegt
- regelmäßige Zahlungskontrolle organisiert
- Zuständigkeit für Rückstände festgelegt
- Frühwarnzeichen definiert
- erste Kontaktstufe vorbereitet
- Kommunikationsverlauf dokumentierbar
- Mangel- und Zahlungsprozess getrennt
- Mahnprozess rechtlich geprüft
- Zahlungsvereinbarungen nur schriftlich und geprüft
- Rechtsberatung rechtzeitig eingebunden
- Liquiditätsreserve objektbezogen geplant
- Abschluss, Übergabe oder Neuvermietung vorbereitet
Mietausfallvorsorge besteht nicht aus einer einzigen Bonitätsauskunft. Sie verbindet realistische Vermietung, geeignete Sicherheiten, regelmäßige Kontrolle, frühe Kommunikation, rechtlich geprüfte Maßnahmen und ausreichende Liquidität.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zur Vorsorge und zum Umgang mit Mietausfallrisiken. Ob ein Zahlungsrückstand, eine wirksame Mietminderung, ein Kündigungsgrund oder ein Versicherungsfall vorliegt, hängt von Vertrag, Zahlungsverlauf, Erklärungen der Beteiligten und den Umständen des Einzelfalls ab. Der Beitrag ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Schuldnerberatung.
Rechtsstand: August 2026
Autor, fachliche Prüfung und Quellen
Wellhöner Immobilienmanagement GmbH & Co. KG
- § 536 BGB – Mietminderung bei Sach- und RechtsmängelnBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem GrundBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 551 BGB – MietsicherheitBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 556b BGB – Fälligkeit der MieteBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 569 BGB – Außerordentliche Kündigung bei WohnraumBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 573 BGB – Ordentliche Kündigung des VermietersBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
Verwendete Rechtsgrundlagen
FAQ: Mietausfälle vermeiden
Vollständig verhindern lassen sich Mietausfälle nicht. Risiken können jedoch durch eine realistische Miethöhe, einen fairen Auswahlprozess, eine angemessene Bonitätsprüfung, klare Vertragsdaten, gesetzlich zulässige Sicherheiten, laufende Zahlungskontrolle und frühe Kommunikation reduziert werden.