In den Wochen nach einem Todesfall ist der Kopf selten frei für Organisation. Diese Checkliste bringt die Aufgaben in eine Reihenfolge, die rechtlich sauber ist und Zeit spart. Arbeiten Sie sie von oben nach unten ab – die Reihenfolge ist bewusst gewählt.

Schritt 1: Sterbeurkunde besorgen (Tag 1–3)

Beim Standesamt des Sterbeortes, meist über das Bestattungsunternehmen. Beantragen Sie fünf bis zehn beglaubigte Ausfertigungen – Banken, Versicherungen, Vermieter und Behörden verlangen jeweils ein Original, und Nachbestellungen kosten Zeit.

Schritt 2: Testament suchen und abgeben (Tag 1–7)

Schauen Sie in Ordnern, Schreibtischschubladen, im Bankschließfach und beim Zentralen Testamentsregister (über das Nachlassgericht). Wer ein Testament findet, ist gesetzlich verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB) – unabhängig vom Inhalt.

Suchen Sie zugleich nach Vollmachten. Eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt, erspart Ihnen unter Umständen den gesamten Erbschein-Weg.

Schritt 3: Wohnung sichern – aber nicht räumen (Tag 1–7)

  • Wohnung abschließen, Schlüssel zählen und dokumentieren
  • verderbliche Lebensmittel entsorgen, Kühlschrank abtauen
  • Heizung auf Frostschutz, Fenster schließen
  • Haustiere versorgen oder unterbringen
  • Wertsachen, Schmuck und Bargeld sichern – idealerweise im Beisein eines zweiten Erben und mit Fotoprotokoll
  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten

Nicht tun: Möbel verkaufen, verschenken oder entsorgen. Das kann als Annahme der Erbschaft gelten und die Ausschlagung ausschließen.

Schritt 4: Nachlass überschlagen und Grundsatzentscheidung treffen (bis Woche 6)

Stellen Sie zusammen: Konten, Depots, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Immobilien – und dagegen Kredite, offene Rechnungen, Steuerschulden, Bürgschaften. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie annehmen oder innerhalb von sechs Wochen ausschlagen (§ 1944 BGB).

Bei Unsicherheit: Ein Nachlassverzeichnis und ein Gespräch mit einem Erbrechtsanwalt kosten deutlich weniger als eine übernommene Schuld.

Schritt 5: Mietvertrag kündigen (innerhalb eines Monats nach Kenntnis)

Das Mietverhältnis läuft mit den Erben weiter. Die außerordentliche Kündigung nach § 564 BGB muss binnen eines Monats ab Kenntnis vom Tod erklärt werden; es gilt dann die gesetzliche Frist von drei Monaten zum Monatsende.

  • schriftlich, unterschrieben von allen Erben
  • mit Sterbeurkunde in Kopie
  • per Einschreiben oder mit Zeugen übergeben
  • gleich einen Übergabetermin vorschlagen

Bei einer Eigentumswohnung entfällt dieser Schritt – dafür steht die Grundbuchberichtigung an.

Schritt 6: Verträge kündigen und ummelden (Woche 2–6)

  • Strom, Gas, Wasser – Zählerstände ablesen und fotografieren
  • Telefon, Internet, Mobilfunk
  • Rundfunkbeitrag abmelden
  • Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Kfz-Versicherung (Hausratversicherung erst nach der Räumung kündigen)
  • Zeitungs- und Zeitschriftenabos, Streamingdienste, Fitnessstudio, Vereine
  • Renten- und Versorgungsträger informieren
  • Krankenkasse und Pflegekasse
  • Daueraufträge und Lastschriften beim Kreditinstitut prüfen

Sonderkündigungsrechte im Todesfall bestehen bei vielen Verträgen – legen Sie immer die Sterbeurkunde bei.

Schritt 7: Systematisch sichten (Woche 3–8)

Gehen Sie Raum für Raum vor und sortieren Sie in vier Kategorien:

  • Behalten – Erinnerungsstücke, persönliche Gegenstände
  • Verwerten – Schmuck, Münzen, Antiquitäten, Kunst, Werkzeug, Sammlungen
  • Spenden – gut erhaltene Kleidung, Hausrat, Bücher
  • Entsorgen – der große Rest

Diese Dinge auf keinen Fall wegwerfen:

  • Personalausweis, Reisepass, Geburts- und Heiratsurkunde
  • Rentenbescheide und Versicherungspolicen
  • Grundbuchauszüge, Kaufverträge, Teilungserklärungen, Energieausweise
  • Kontounterlagen und Kreditverträge
  • Steuerunterlagen der letzten zehn Jahre
  • Handwerkerrechnungen und Modernisierungsnachweise – sie sind bei einer späteren Bewertung oder einem Verkauf bares Geld wert
  • Fotoalben und Briefe – sie lassen sich nicht wiederbeschaffen

Durchsuchen Sie Bucheinbände, Mänteltaschen, Dosen und Gefrierfächer. Bargeld und Schmuck tauchen in Nachlässen an erstaunlichen Orten auf.

Schritt 8: Angebote einholen und beauftragen (Woche 4–8)

Drei Angebote, jeweils nach Vor-Ort-Besichtigung, schriftlich, als Festpreis. Achten Sie auf Entsorgungsnachweis, Betriebshaftpflicht und die Frage, ob Keller, Dachboden und Garage enthalten sind. Details dazu unter Nachlassentrümpelung, die Preisspannen im Beitrag Haushaltsauflösung Kosten.

Bei einer Erbengemeinschaft: Beauftragung vorher schriftlich abstimmen.

Schritt 9: Räumung und Endreinigung (Woche 8–10)

  • vorher Fotos von allen Räumen machen – Zustandsdokumentation
  • am Räumungstag anwesend sein oder eine Vertrauensperson schicken
  • Zwischenkontrolle vor dem letzten Ladevorgang: Ist wirklich alles gesichtet?
  • Dokumente datenschutzgerecht vernichten lassen
  • besenrein oder gereinigt – je nach Vereinbarung mit dem Vermieter
  • Schönheitsreparaturen nur nach Prüfung der Mietvertragsklausel; viele starre Fristenpläne sind unwirksam

Schritt 10: Übergabe und Abschluss (Woche 10–12)

  • Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schlüsselanzahl – von beiden Seiten unterschrieben
  • Fotos vom übergebenen Zustand
  • Kaution zurückfordern; der Vermieter darf sie für eine angemessene Prüffrist einbehalten
  • Schlussrechnungen der Versorger prüfen
  • Alle Rechnungen aufbewahren – sie mindern als Nachlassverbindlichkeit die Erbschaftsteuer
  • Erbschaftsteuer beim Finanzamt anzeigen: grundsätzlich binnen drei Monaten (§ 30 ErbStG)

Der Zeitplan auf einen Blick

  • Woche 1: Sterbeurkunde, Testament, Wohnung sichern
  • Woche 2–4: Nachlass überschlagen, Mietvertrag kündigen, Verträge abwickeln
  • Woche 4–6: Ausschlagungsfrist beachten, Sichtung beginnen, Angebote einholen
  • Woche 6–10: Sichtung abschließen, Räumung, Endreinigung
  • Woche 10–12: Übergabe, Kaution, Steuerthemen

Häufige Fragen

In welcher Reihenfolge sollte man eine Haushaltsauflösung angehen? Erst Unterlagen und Erbfolge klären, dann kündigen, dann sichten, zuletzt räumen. Wer mit dem Räumen anfängt, verschenkt rechtliche Optionen.

Wie lange dauert eine Haushaltsauflösung insgesamt? Realistisch acht bis zwölf Wochen – im Wesentlichen bestimmt durch die dreimonatige Kündigungsfrist. Die eigentliche Räumung dauert ein bis drei Tage.

Was mache ich mit Erinnerungsstücken, wenn mehrere Erben Anspruch erheben? Einigen Sie sich vorher schriftlich. Ein bewährtes Verfahren: alle Stücke fotografieren, eine gemeinsame Liste anlegen und reihum auswählen lassen.

Muss ich beim Räumungstermin dabei sein? Empfehlenswert, mindestens zu Beginn und zum Abschluss. Sonst geht erfahrungsgemäß etwas verloren, das Ihnen wichtig war.

Was passiert mit dem Auto des Verstorbenen? Es gehört zum Nachlass. Für Ummeldung oder Verkauf brauchen Sie Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und den Nachweis der Erbenstellung. Die Kfz-Versicherung läuft zunächst weiter.

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Wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört, stellen sich schnell die nächsten Fragen: halten, vermieten oder verkaufen? Wir begleiten Erben in Mülheim an der Ruhr, Essen, Duisburg und Oberhausen – mit einer kostenlosen Ersteinschätzung des Marktwerts und, wenn gewünscht, der laufenden Immobilienverwaltung.

Den Gesamtüberblick gibt der Leitfaden Haushaltsauflösung im Todesfall. Alle Beiträge zum Thema: Erbfall und Immobilie.

Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.