Unterschiede WEG-, Miet- und Gewerbeverwaltung
WELLHÖNER
Hausverwaltung verstehen · Unterseite

Unterschiede WEG-, Miet- und Gewerbeverwaltung

Hausverwaltung ist der Oberbegriff – doch WEG-, Miet- und Gewerbeverwaltung folgen unterschiedlichen Regeln. Wer die passende Art wählt, vermeidet Mehrkosten und sicherheitsrelevante Lücken. Hier der Direktvergleich.

01 · Die drei Säulen

WEG, Miet, Gewerbe – die Unterschiede

WEG-Verwaltung

Rechtsgrundlage

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Einsatzgebiet

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Kernaufgaben

  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung für die Gemeinschaft
  • Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung
  • Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und der Rücklagen
  • Beschlusssammlung nach § 24 WEG
Zur WEG-Verwaltung

Mietverwaltung

Rechtsgrundlage

BGB (Mietrecht)

Einsatzgebiet

Private Vermieter von Wohnraum

Kernaufgaben

  • Mietersuche, Bonitätsprüfung und Mietvertragsabschluss
  • Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnung
  • Schadensmeldung und Instandhaltungskoordination
  • Mahnwesen und Mietforderungsmanagement
Zur Mietverwaltung

Gewerbeverwaltung

Rechtsgrundlage

BGB + gewerbliche Mietverträge

Einsatzgebiet

Gewerblich genutzte Immobilien, Gewerbeparks

Kernaufgaben

  • Betriebskostenabrechnung nach gewerblichen Verträgen
  • Flächen- und Service Charge Management
  • Technisches Facility Management
  • Mieter- und Stakeholderkommunikation
Zur Gewerbeverwaltung
02 · Vergleich

Auf einen Blick

KriteriumWEGMieteGewerbe
RechtsgrundlageWEGBGB MietrechtBGB + Gewerbevertrag
AuftraggeberEigentümergemeinschaftEinzelner VermieterEigentümer / Investoren
VersammlungEigentümerversammlungEinzelabspracheMieter-/Stakeholderrat
RücklagenInstandhaltungsrücklage (Gemeinschaft)IndividuellService Charge / Capex

Welche Art zu Ihrer Immobilie passt, lesen Sie ausführlich auf der Pillar-Seite Was macht eine Hausverwaltung?.

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