Sondereigentums- verwaltung
WELLHÖNER
Immobilienverwaltung

Sondereigentums- verwaltung

Einleitung

Verwaltung einzelner Eigentumseinheiten – die Eigentumswohnung Verwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung richtet sich an Eigentümer, die einzelne Wohnungen oder Einheiten einer Wohnungseigentumsanlage vermieten und die damit verbundenen Aufgaben professionell delegieren möchten. Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, die das Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer betreut, bezieht sich die Sondereigentumsverwaltung ausschließlich auf diejenigen Räume, die einem Wohnungseigentümer allein gehören (§ 5 Abs. 2 WEG).

Wellhöner Immobilien übernimmt die Sondereigentumsverwaltung in Mülheim, Essen, Duisburg und Oberhausen aus einer Hand – eng verzahnt mit der WEG-Verwaltung. So profitieren Eigentümergemeinschaften mit vermieteten Einheiten von klarer Verantwortung, kurzen Wegen und einer einheitlichen Ansprechstelle für Mieter, Eigentümer und Gemeinschaft zugleich.

Zu unseren Aufgaben gehören Vermietungsmanagement und Mieterbetreuung, Mietinkasso inklusive Mahnwesen, Sondereigentumsbuchhaltung, jährliche Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter, Kautionsverwaltung nach § 551 BGB sowie die Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung.

Leistungsbereiche

Unsere Leistungen der Sondereigentumsverwaltung

Betreuung des Mietverhältnisses

  • Mietersuche und Mieterauswahl
  • Mietvertragsabschluss und -verlängerung
  • Mieterkommunikation als zentraler Ansprechpartner
  • Begleitung bei Mieterwechsel und Übergabeprotokollen

Mietinkasso und Sondereigentumsbuchhaltung

  • Mietforderungsmanagement inkl. Mahnwesen
  • Nebenkostenabrechnung für vermietete Sondereigentumseinheiten
  • Separate Buchhaltung pro Sondereigentumseinheit
  • Kautionsverwaltung nach § 551 BGB

Instandhaltung des Sondereigentums

  • Koordination von Reparaturen innerhalb der Wohnung
  • Abstimmung mit der WEG-Verwaltung bei Gemeinschaftseigentum
  • Wartung der Sondereigentumsanlagen (z. B. Innentüren, Sanitär)
  • Dokumentation des baulichen Zustands

Abrechnung und Reporting an den Eigentümer

  • Jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Eigentümer
  • Transparenz über Mieleinnahmen, Kosten und Rückstellungen
  • Vorbereitung der Steuerunterlagen
  • Digitale Einsicht über das Eigentümerportal
Zusammengehörig

Die passende WEG-Verwaltung dazu

Die Sondereigentumsverwaltung greift eng mit der WEG-Verwaltung ineinander: Während wir Ihre vermietete Einheit betreuen, übernimmt unsere WEG-Verwaltung das Gemeinschaftseigentum der gesamten Eigentümergemeinschaft – Wirtschaftsplan, Eigentümerversammlung, Rücklagen und Außenvertretung. Erfahren Sie mehr über die WEG-Verwaltung von Wellhöner.

Zur WEG-Verwaltung
Häufige Fragen

FAQ: Sondereigentumsverwaltung

Was ist die Sondereigentumsverwaltung?

Die Sondereigentumsverwaltung ist die Verwaltung derjenigen Räume und Gebäudeteile, die einem Wohnungseigentümer allein gehören und nicht zum Gemeinschaftseigentum zählen (§ 5 Abs. 2 WEG). Während die WEG-Verwaltung das Gemeinschaftseigentum der gesamten Eigentümergemeinschaft betreut, bezieht sich die Sondereigentumsverwaltung auf einzelne Einheiten – meist vermietete Wohnungen. Sie umfasst Vermietungsmanagement, Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Kautionverwaltung und die Instandhaltung innerhalb der Wohnung. Wellhöner Immobilien übernimmt die Sondereigentumsverwaltung in Mülheim, Essen, Duisburg und Oberhausen aus einer Hand, eng verzahnt mit der WEG-Verwaltung.

Worin unterscheidet sich Sondereigentumsverwaltung von der WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung, Rücklagen und Außenvertretung für alle Eigentümer gemeinsam. Die Sondereigentumsverwaltung hingegen betreut eine einzelne Einheit eines Eigentümers – typischerweise eine vermietete Wohnung. Sie regelt das Mietverhältnis, treibt Mieten ein, erstellt die Nebenkostenabrechnung für diese Wohnung und koordiniert Reparaturen innerhalb des Sondereigentums. Beide Bereiche greifen eng ineinander, besonders wenn vermietete Einheiten Teil einer WEG sind.

Wer ist für Reparaturen im Sondereigentum zuständig?

Reparaturen innerhalb der Wohnung (Sondereigentum) wie beispielsweise defekte Sanitärinstallationen, Innentüren oder Armatureten obliegen grundsätzlich dem jeweiligen Eigentümer bzw. dessen Sondereigentumsverwaltung. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum – Fassade, Dach, Treppenhaus, Heizung – werden dagegen über die WEG-Verwaltung abgewickelt. Unsere Sondereigentumsverwaltung koordiniert Handwerker für das Sondereigentum und stimmt sich dabei eng mit der WEG-Verwaltung ab, wenn Übergangsbereiche oder Bauwerksteile betroffen sind.

Übernimmt Wellhöner sowohl WEG-Verwaltung als auch Sondereigentumsverwaltung für vermietete Einheiten?

Ja. Gerade bei Eigentümergemeinschaften, in denen einzelne Wohnungen vermietet sind, ist die Kombination aus WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung ein großer Vorteil. Wir betreuen das Gemeinschaftseigentum für alle Eigentümer und gleichzeitig die vermieteten Sondereigentumseinheiten des jeweiligen Auftraggebers – inklusive Mieterkommunikation, Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung und Mietanpassungen. So entfällt die Schnittstelle zwischen zwei verschiedenen Verwaltern und die Verantwortlichkeiten bleiben klar.

Was gehört zum Mietinkasso in der Sondereigentumsverwaltung?

Zum Mietinkasso zählen die rechtzeitige Überwachung des Mieteingangs, das Mahnwesen bei säumigen Mietern, die Abstimmung mit dem Eigentümer bei Zahlungsverzug und die Information über Hausgeldansprüche der WEG. Ziel ist ein zuverlässiger, transparenter Zahlungsfluss, der die Liquidität des Eigentümers sichert und gleichzeitig die Belange der Eigentümergemeinschaft berücksichtigt.

Wie werden Nebenkosten im Sondereigentum abgerechnet?

Für vermieteten Sondereigentum erstellen wir die jährliche Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter nach § 556 ff. BGB. Dabei werden die von der WEG umgelegten Hausgeldanteile ebenso berücksichtigt wie direkt vom Eigentümer getragene Kosten. So erhält der Eigentümer eine nachvollziehbare Abrechnung, der Mieter versteht seine Nachzahlung oder Guthaben, und die WEG-seitige Abrechnung bleibt konsistent.

Was passiert mit der Mietkaution?

Die Mietkaution wird getrennt vom übrigen Vermögen des Eigentümers auf einem speziellen Kautionskonto angelegt und darf nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen verwendet werden (§ 551 BGB). Bei Beendigung des Mietverhältnisses prüfen wir die Abrechnung und geben die Kaution frei oder behalten sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ein. Die Kautionsverwaltung ist fester Bestandteil unserer Sondereigentumsverwaltung.

Brauche ich eine Sondereigentumsverwaltung, wenn ich meine Wohnung selbst bewohne?

Nein. Die Sondereigentumsverwaltung richtet sich vor allem an Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten und die damit verbundenen Aufgaben delegieren möchten. Selbstnutzer benötigen in der Regel nur die WEG-Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum. Wenn Sie jedoch Ihre selbstgenutzte Einheit später vermieten möchten, können wir die Sondereigentumsverwaltung ergänzend dazu nehmen.

Wie läuft die Übergabe der Sondereigentumsverwaltung an Wellhöner ab?

Nach einem ersten Kennenlerngespräch übernehmen wir die bestehenden Mietverträge, Kautionsunterlagen, Abrechnungen und Korrespondenzen. Wir prüfen die laufenden Mietverhältnisse, stellen den Kontakt zu den Mietern her und übernehmen das Inkasso sowie die weitere Kommunikation. So entsteht ein reibungsloser Übergang ohne Unterbrechung für Mieter und Eigentümer.

Kontakt

Sondereigentumsverwaltung gesucht?

Wir betreuen Ihre vermieteten Einheiten in Mülheim, Essen, Duisburg und Oberhausen – persönlich und eng verzahnt mit der WEG-Verwaltung.