Mietverträge vor dem Immobilienkauf prüfen
WELLHÖNER
Kapitalanleger-Akademie

Mietverträge vor dem Immobilienkauf prüfen

Einordnung

Warum sollten Anleger Mietverträge vor dem Kauf prüfen?

Die Mieterliste hilft, Auffälligkeiten zu identifizieren – etwa Abweichungen bei Miethöhe, Leerstand oder Rückständen. Sie erklärt jedoch nicht, warum eine Auffälligkeit besteht oder wie belastbar eine einzelne Position ist.

Diese Einordnung liefert erst der Mietvertrag. Deshalb folgt auf die systematische Prüfung der Mieterliste im nächsten Schritt der Abgleich der wesentlichen und auffälligen Mietverhältnisse mit den zugrunde liegenden Verträgen.

Abgrenzung

Mieterliste und Mietvertrag sind nicht dasselbe

Die Mieterliste ist eine kompakte Zusammenfassung der bestehenden Mietverhältnisse. Der Mietvertrag enthält dagegen die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage des einzelnen Mietverhältnisses.

Beide Ebenen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht: Die Mieterliste liefert den Überblick, der Vertrag liefert die Bestätigung und den Kontext.

Vollständigkeit

Welche Mietverträge und Nachträge sollten vollständig vorliegen?

Für eine belastbare Prüfung sollten insbesondere folgende Unterlagen vorliegen. Diese Übersicht ist nicht abschließend.

Ursprünglicher Mietvertrag
alle Nachträge und Änderungen
schriftlich dokumentierte Nebenabreden
Kautionsvereinbarung
ggf. Sondervereinbarungen
Abgleich

Miethöhe und Vertragsdaten mit der Mieterliste abgleichen

Nettokaltmiete, Mietbeginn und Fläche sollten zwischen Mietvertrag und Mieterliste übereinstimmen. Abweichungen müssen nicht automatisch ein Problem bedeuten, sollten aber geklärt werden.

Diese Angaben bilden zugleich die Grundlage der Jahresnettokaltmiete – Fehler wirken sich unmittelbar auf die Investmentrechnung aus.

Jahresnettokaltmiete
Laufzeit

Laufzeit, Kündigung und besondere Vereinbarungen erfassen

Befristungen, ordentliche und außerordentliche Kündigungsregelungen sowie etwaige Verlängerungsoptionen beeinflussen die Planungssicherheit eines Investments.

Besonders relevant sind ungewöhnlich weitreichende Sonderkündigungsrechte oder einseitig zugunsten des Mieters gestaltete Klauseln.

Mietentwicklung

Indexmiete, Staffelmiete und andere Mietentwicklungsmechanismen erkennen

Index- oder Staffelmietklauseln regeln, ob und wie sich die Miete künftig automatisch verändert. Eine Mieterliste zeigt in der Regel nur den aktuellen Zahlbetrag – die zugrunde liegende Mechanik ergibt sich erst aus dem Vertrag.

Für Kapitalanleger entscheidend: Ist ein solcher Mechanismus vereinbart, und ist er bereits in der Investmentrechnung berücksichtigt?

Betriebskosten

Betriebskosten und Umlagevereinbarungen erfassen

Der Mietvertrag regelt, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen und in welcher Form Vorauszahlungen vereinbart wurden. Unklare oder unvollständige Umlagevereinbarungen können zu strittigen Abrechnungen führen.

Kaution

Kautionen und Sicherheiten dokumentieren

Höhe und Form der Kaution – etwa Barkaution oder Bürgschaft – sollten vertraglich eindeutig geregelt und nachvollziehbar dokumentiert sein. Fehlt der Nachweis der Hinterlegung, entsteht zusätzlicher Klärungsbedarf zur Übergabe.

Sondervereinbarungen

Nachträge, Nebenabreden und Sondervereinbarungen

Nachträge dokumentieren spätere Änderungen am ursprünglichen Vertrag, etwa Mieterhöhungen oder geänderte Vereinbarungen. Ohne vollständige Nachträge lässt sich der aktuell gültige Vertragsstand nicht zuverlässig nachvollziehen.

Daneben existieren mitunter separate Zusatzvereinbarungen oder mündliche Zusagen – etwa zu Sondernutzungen oder abweichenden Zahlungsmodalitäten. Für die Due Diligence lassen sich verlässlich nur schriftlich dokumentierte Vereinbarungen nachvollziehen.

Keine Rechtsberatung.

Red Flags

Red Flags für Kapitalanleger

AuffälligkeitWarum relevant?
Mieterliste und Vertrag enthalten unterschiedliche MiethöhenErtrag muss geklärt werden
Nachträge fehlenVertragsstand nicht vollständig nachvollziehbar
angegebene Kaution ist nicht nachvollziehbar dokumentiertÜbergabe-/Dokumentationsbedarf
Sondervereinbarungen beeinflussen Einnahmen oder Bewirtschaftungwirtschaftliche Auswirkung unklar
Mietentwicklungsmechanismus ist in der Kalkulation nicht berücksichtigtInvestmentrechnung möglicherweise unvollständig
mehrere Datenquellen widersprechen sichweitere Prüfung erforderlich

Red Flag ≠ automatisch NO-GO. Red Flag = weiterer Prüfbedarf.

Prüfmatrix

Kompakte Prüfmatrix für Mietverträge

PrüfpunktAbgleich/Unterlagemögliche Auffälligkeitweitere Prüfung
MietbeginnMietvertrag / MieterlisteAbweichung zwischen Vertrag und ListeVertragsstruktur klären
aktuelle MiethöheMietvertrag / Nachträge / Mieterlisteunterschiedliche BeträgeErtrag muss korrigiert werden
MietflächeMietvertrag / Grundrissabweichende FlächenangabeMiete je m² unzuverlässig
MietentwicklungIndex-/Staffelklausel im Vertragfehlende oder unklare KlauselKalkulation ggf. unvollständig
BetriebskostenVertrag / Umlageschlüsselunklare UmlagevereinbarungNebenkostenabrechnung strittig
KautionVertrags-/Kautionsunterlagennicht nachvollziehbar dokumentiertÜbergabe-/Dokumentationsbedarf
VertragsnachträgeNachtragsliste / VertragsakteNachträge fehlenVertragsstand nicht vollständig nachvollziehbar
SondervereinbarungenVertrag / Zusatzvereinbarungennicht schriftlich fixiertDurchsetzbarkeit fraglich
Checkliste

Checkliste vor der Kaufentscheidung

Unterlagen

alle relevanten Verträge vorhanden
Nachträge vollständig

Kernangaben

Miethöhe mit Mieterliste abgeglichen
Mietfläche geprüft

Mietentwicklung & Kosten

Index-/Staffelklausel erfasst
Betriebskosten-/Umlagevereinbarung geprüft
Kaution dokumentiert

Einordnung

Sondervereinbarungen erfasst
Auffälligkeiten priorisiert
rechtlicher Prüfbedarf erkannt
Häufige Fragen

FAQ: Mietverträge beim Immobilienkauf

Sinnvoll ist die Prüfung aller wesentlichen Mietverträge sowie zugehöriger Nachträge – insbesondere bei besonders hohen Mieten, Gewerbeeinheiten oder Verträgen mit Abweichungen zur Mieterliste.

Fachlich verantwortlich: Wellhöner Immobilienmanagement GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr. Die Inhalte dienen der Information und stellen keine Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Stand: August 2026.