
Leitfaden zur Mieterauswahl
Vermieter brauchen für eine tragfähige Entscheidung verlässliche Informationen – aber nicht jede Information ist in jeder Phase erforderlich oder zulässig. Eine gute Mieterauswahl verbindet einen klaren Ablauf, sachliche Kriterien, datensparsame Nachweise und respektvolle Kommunikation.
Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie die Auswahl vorbereiten, Informationen schrittweise prüfen und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren, ohne eine Ausfallfreiheit oder einen „perfekten Mieter" zu versprechen. Er richtet sich an private Vermieter, Eigentümer kleiner Mehrfamilienhäuser, vermietende Wohnungseigentümer und Kapitalanleger.
Unterlagen nur phasengerecht anfordern: Vor der Besichtigung nur die für Kontakt und Termin erforderlichen Angaben erheben. Nach konkretem Anmietungsinteresse nur sachlich erforderliche Selbstauskünfte abfragen. Einkommens- und Bonitätsnachweise grundsätzlich erst bei der erstplatzierten Person prüfen. Keine unaufgefordert zugesandten Vollmappen auf Vorrat speichern. Nicht erforderliche Angaben schwärzen lassen oder gar nicht erst anfordern. Absagen und Löschung geordnet dokumentieren.
Ziel der Mieterauswahl: passende Vertragsbeziehung statt Bauchgefühl
- Wohnungs- und Vertragsanforderungen vor Kontaktbeginn definieren.
- Zahlungsfähigkeit, Haushaltsgröße und sachliche Objektanforderungen getrennt betrachten.
- Keine Suche nach dem angeblich „perfekten" oder „risikofreien" Mieter.
- Einheitliche Prozessregeln für alle Interessenten anwenden.
- Mietausfallrisiko kann reduziert, nicht ausgeschlossen werden.
Der Auswahlprozess im Überblick
Die folgenden zwölf Schritte beschreiben einen typischen Ablauf. Sie sind redaktioneller Orientierungsrahmen, kein technisches Schrittformular und kein Garantieversprechen für ein bestimmtes Ergebnis.
- 1.Objekt- und Vertragsdaten prüfen.
- 2.Zulässige Auswahlkriterien festlegen.
- 3.Datenschutzinformation vorbereiten.
- 4.Anfragen datensparsam erfassen.
- 5.Besichtigung organisieren.
- 6.Konkretes Anmietungsinteresse abfragen.
- 7.Erforderliche Selbstauskunft einholen.
- 8.Objektiv vorprüfen.
- 9.Erstplatzierte Person bestimmen.
- 10.Erforderliche Nachweise prüfen.
- 11.Entscheidung kommunizieren und Vertrag vorbereiten.
- 12.Daten geordnet übernehmen oder löschen.
Das Drei-Phasen-Modell der Datenschutzkonferenz
Fachliche Leitlinie dieses Leitfadens ist die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Stand Januar 2026. Sie unterscheidet drei Phasen mit jeweils eigenem Grundprinzip:
Organisation/Besichtigung: nur notwendige Kontakt- und Identifikationsangaben; grundsätzlich keine wirtschaftlichen Unterlagen.
Konkrete Erklärung, die Wohnung anmieten zu wollen: nur Angaben, die objektiv mit dem geplanten Mietverhältnis zusammenhängen und in dieser Phase erforderlich sind.
Entscheidung für eine erstplatzierte Person: erforderliche Nachweise zur Bestätigung bereits relevanter Angaben, unmittelbar vor Vertragsschluss.
- Phase A, B und C sind sachlich klar getrennt und dürfen nicht vermischt werden.
- Rechtsgrundlage und Erforderlichkeit werden für jede Angabe einzeln geprüft, nicht pauschal unterstellt.
- Keine Information wird erhoben, „weil man das immer so macht" – jede Frage braucht einen Zeitpunkt und einen Zweck.
- Der Zeitpunkt jeder Frage wird für Interessenten nachvollziehbar sichtbar gemacht.
- Bei Unsicherheit steht die Datenschutzprüfung vor der Erhebung, nicht danach.
Datenmatrix nach Phase
Jede Angabe und jeder Nachweis wird eindeutig einer Phase zugeordnet. Es gibt keine pauschale „Unterlagenmappe für alle".
| Information/Nachweis | Phase A | Phase B | Phase C | Schutzmaßnahme |
|---|---|---|---|---|
| Name und notwendiger Kontaktweg | möglich | möglich | bestätigt | nur für Terminorganisation und Kommunikation nutzen |
| Anschrift/Identitätsabgleich | regelmäßig nicht erforderlich | erst später, falls objektiv nötig | möglich, durch Vorlage | keine routinemäßige Kopie anfertigen |
| Wohnberechtigungsschein bei gebundener Wohnung | regelmäßig nicht erforderlich | möglich, sofern Objekt gebunden | erforderlich vor Vertragsschluss | nur bei tatsächlicher Belegungsbindung anfordern |
| Anzahl einziehender Personen, Erwachsene/Kinder | regelmäßig nicht erforderlich | möglich | bestätigt | nur objektbezogen erfassen |
| Beabsichtigte, zustimmungsbedürftige Tierhaltung | regelmäßig nicht erforderlich | möglich | bestätigt | sachliche Angabe, keine Bewertung der Person |
| Beruf/Arbeitgeber, soweit bonitätsbezogen erforderlich | regelmäßig nicht erforderlich | Sonderfall prüfen | möglich, soweit erforderlich | nur wenn tatsächlich bonitätsrelevant |
| Nettoeinkommensband beziehungsweise ausreichende Grenze | regelmäßig nicht erforderlich | Sonderfall prüfen | möglich | Belastungsgründe nicht erfragen |
| Verfügbare Mittel nach laufenden Belastungen | regelmäßig nicht erforderlich | regelmäßig nicht erforderlich | möglich | nur Betrag, keine Gründe der Belastung |
| Einkommensnachweis | regelmäßig nicht erforderlich/unzulässig | regelmäßig nicht erforderlich/unzulässig | möglich, geschwärzter Ausschnitt | nicht erforderliche Angaben schwärzen lassen |
| Spezifischer Bonitätsnachweis | regelmäßig nicht erforderlich/unzulässig | regelmäßig nicht erforderlich/unzulässig | möglich, mietvertragsspezifisch | keine vollständige Art.-15-Auskunft verlangen |
| Nachweis direkter Kostenübernahme durch öffentliche Stelle | regelmäßig nicht erforderlich | Sonderfall prüfen | möglich | kann Einkommensabfrage entbehrlich machen |
| Ausweiskopie | regelmäßig nicht erforderlich/unzulässig | regelmäßig nicht erforderlich/unzulässig | Sonderfall prüfen | Vorlage statt Kopie bevorzugen |
| Vollständige Art.-15-Auskunftei-Selbstauskunft | unzulässig | unzulässig | unzulässig | niemals verlangen |
| Kontaktdaten früherer Vermieter | unzulässig | unzulässig | unzulässig | nicht anfordern, nicht heimlich kontaktieren |
| Sensible Daten nach Art. 9 DSGVO | unzulässig | unzulässig | unzulässig | grundsätzlich nicht erheben |
Dieser Leitfaden bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Datenschutz-, Bonitäts- oder Vermietungsberatung. Welche Angaben und Nachweise erhoben werden dürfen, hängt von der Phase des Auswahlprozesses, ihrer Erforderlichkeit, der Rechtsgrundlage, der konkreten Wohnung und dem Einzelfall ab. Wellhöner garantiert weder die Eignung einer ausgewählten Person noch die Vermeidung künftiger Mietrückstände. Personenbezogene Daten dürfen nur rechtmäßig, zweckgebunden, datensparsam und geschützt verarbeitet werden; bei Unsicherheit sind Rechtsanwalt, Datenschutzfachleute oder andere zuständige Fachstellen einzubeziehen.
Vor dem Start: Objekt- und Vertragsprofil anlegen
- Mietbeginn, Grundmiete, Betriebskostenvorauszahlung und Gesamtbelastung festlegen.
- Wohnfläche, Zimmerzahl, zulässige Nutzung und passende Haushaltsgröße bestimmen.
- Barrieren, Aufzug, Stellplatz, Außenflächen und Hausordnung nur sachlich beschreiben.
- Förder- oder Belegungsbindung sowie WBS-Anforderungen frühzeitig prüfen.
- Haustierfrage nur im rechtlich zulässigen Umfang vorbereiten.
- Besondere Vertragskonstellationen frühzeitig fachlich klären.
Auswahlkriterien vor der ersten Bewerbung festlegen
- Kriterien vor Sichtung personenbezogener Informationen definieren.
- Objektiven Bezug jedes Kriteriums zum konkreten Mietverhältnis sicherstellen.
- Gleiche Maßstäbe für alle Bewerber und gleichwertige Alternativnachweise zulassen.
- Muss-, Prüf- und nachrangige Kriterien sauber trennen.
- Kriterienprotokoll mit Datum und Verantwortlichkeit anlegen.
- Kriterien nicht nachträglich anpassen, um eine Wunschentscheidung zu begründen.
AGG-sensible Kriterien konsequent ausschließen
- Keine Auswahl nach ethnischer Herkunft, rassistischen Zuschreibungen, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
- Staatsangehörigkeit nicht als Bonitätsersatz verwenden.
- Name, Akzent, Foto, Familienmodell oder vermutete Herkunft nicht als Risikosignal behandeln.
- Schwangerschaft, Kinderwunsch, Heiratsabsicht, Parteizugehörigkeit und Mietvereinsmitgliedschaft nicht abfragen.
- AGG-Ausnahmen nicht als pauschale Freigabe für zusätzliche Datenerhebung darstellen.
- Im Zweifel eine fachliche Prüfung vor der Entscheidung einholen.
Datenschutzinformation vorbereiten
- Verantwortlichen und Kontakt benennen.
- Zwecke und jeweilige Rechtsgrundlagen angeben.
- Kategorien der verarbeiteten Daten auflisten.
- Empfänger beziehungsweise eingesetzte Dienstleister nennen.
- Speicherdauer und Löschkriterien darstellen.
- Betroffenenrechte verständlich erklären.
- Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde angeben.
- Keine irreführende Zwangseinwilligung verlangen.
Verlinken Sie auf Ihre bestehende Datenschutzerklärung nur, wenn sie den konkreten Bewerbungsprozess tatsächlich abdeckt. Eine allgemeine Website-Datenschutzerklärung deckt die Mieterauswahl nicht automatisch ab.
Phase A: Anfrage und Terminorganisation
- Nur die für Kontakt und Termin erforderliche Angabe erheben.
- Konkrete Wohnung und gewünschten Termin klar benennen.
- Keine Gehaltsabrechnungen, Bonitätsberichte oder Ausweiskopien anfordern.
- Gruppenbesichtigungen datensparsam organisieren.
- Teilnehmerlisten vor Einblick durch Dritte schützen.
- Unnötige offene E-Mail-Verteiler vermeiden.
Umgang mit unaufgefordert zugesandten Bewerbungsunterlagen
- Unaufgefordert eingereichte Vollmappen nicht als Auswahlvorteil werten.
- Nicht erforderliche Unterlagen nicht auf Vorrat verarbeiten.
- Standardisiert zurückmelden und um nur angeforderte Angaben bitten.
- Nicht benötigte Unterlagen sicher löschen beziehungsweise datenschutzgerecht behandeln.
- Datensparsame Interessenten dadurch nicht benachteiligen.
- Den Vorgang dokumentieren, nicht die privaten Details der Unterlagen.
Besichtigung sachlich vorbereiten
- Objektinformationen, Zeitfenster, Ansprechpartner und Zugang vorab klären.
- Kriterienliste statt spontaner Personenbewertung mitführen.
- Privatsphäre noch wohnender Mieter schützen.
- Keine Fotos persönlicher Gegenstände anfertigen.
- Keine offenen Unterlagen anderer Bewerber sichtbar auslegen.
- Barrierefreiheit und angemessene Kommunikationswege berücksichtigen.
Worauf Vermieter bei Besichtigungen achten können
Nur sachliche, wohnungsbezogene Punkte gehören in die Beurteilung:
- Passt der gewünschte Mietbeginn zum Angebot?
- Stimmen Anzahl einziehender Personen und Nutzung mit den Objektbedingungen überein?
- Wurden wesentliche Wohnungsmerkmale verstanden?
- Können offene Fragen zum Vertragsrahmen geklärt werden?
- Wird das weitere Verfahren nachvollzogen?
- Sind Angaben konsistent, ohne aus Auftreten, Kleidung oder Sprache Bonität abzuleiten?
Sympathie darf die Kommunikation erleichtern, ist aber kein belastbares Bonitäts- oder Risikokriterium.
Unzulässige Beobachtungs- und Bewertungsmuster
- Keine Charakterdiagnose aus Pünktlichkeit, Kleidung, Fahrzeug oder Begleitung ableiten.
- Keine Fotos, Social-Media-Recherche oder Umfeldrecherche durchführen.
- Keine Bewertung von Akzent, Namen oder mutmaßlicher Herkunft vornehmen.
- Keine heimliche Audio- oder Videoaufzeichnung anfertigen.
- Keine Notizen über sensible oder private Merkmale führen.
- Keine „schwarze Liste" vermeintlich auffälliger Personen anlegen.
Phase B: konkretes Anmietungsinteresse erfassen
- Eindeutige Erklärung zur konkreten Wohnung einholen.
- Nur jetzt tatsächlich erforderliche Angaben abfragen.
- Anzahl einziehender Personen, Erwachsene und Kinder erfassen.
- Gewünschte Mietvertragsparteien getrennt von übrigen Haushaltsangehörigen behandeln.
- Nur sachlich relevante Tierhaltung erfragen.
- Wirtschaftliche Angaben nur im in dieser Phase erforderlichen Umfang einholen.
Mieterselbstauskunft richtig gestalten
- An die aktuelle DSK-Orientierungshilfe und ihren Anhang anlehnen.
- Fragen eindeutig mit der jeweiligen Phase kennzeichnen.
- Pflichtfelder nur bei echter Erforderlichkeit vorsehen.
- Freiwillige Angaben nicht versteckt erzwingen.
- Keine Generaleinwilligung als Ersatz für eine passende Rechtsgrundlage verwenden.
- Formular objektspezifisch anpassen statt pauschal zu übernehmen.
- Keine ungeprüfte Musterübernahme ohne eigene Anpassung.
Diese Seite darf den amtlichen DSK-Musterfragebogen verlinken, gibt sich selbst aber nicht als eigenes, garantiert rechtssicheres Formular aus.
Angaben zu Haushalt und Nutzung
- Zahl einziehender Personen sowie Erwachsene und Kinder erfassen.
- Klären, wer Mietvertragspartei werden soll.
- Weitere Details zu nicht vertragsbeteiligten Haushaltsangehörigen grundsätzlich nicht erheben.
- Familienstand nicht pauschal abfragen.
- WBS- beziehungsweise Belegungsbindung als eigenen Sonderfall behandeln.
- Überbelegungs- und Nutzungsfragen nicht mit diskriminierenden Annahmen vermischen.
Einkommen und wirtschaftliche Tragfähigkeit
- Nettoeinkommenshöhe oder ein ausreichendes Einkommensband erfragen.
- Verfügbaren Betrag nach laufenden Belastungen erfassen, ohne die Gründe der Belastungen abzufragen.
- Keine starre, als Gesetz dargestellte Mietquote verwenden.
- Gesamtmietbelastung realistisch und einzelfallbezogen berücksichtigen.
- Schwankende Einkommen über geeignete Zeiträume und gleichwertige Nachweise beurteilen.
- Vollständige Direktzahlung durch eine öffentliche Stelle gesondert behandeln.
- Keine Einkommensfrage stellen, wenn sie nach der konkreten Zahlungsregelung nicht erforderlich ist.
Gleichwertige Nachweise für unterschiedliche Lebenssituationen
| Situation | möglicher Nachweis in Phase C | zu schwärzende/unnötige Daten | Alternative |
|---|---|---|---|
| Angestellt | aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsvertrag | Kontobewegungen, Kollegenangaben | Zeitraum flexibel wählen, keine Mindestbeschäftigungsdauer als Standard |
| Selbstständig/freiberuflich | Steuerbescheid, betriebswirtschaftliche Auswertung oder Steuerberaterbescheinigung | vollständige Buchhaltung, Kundendaten | mehrjährige Durchschnittsbetrachtung statt Einzelmonat |
| Rente/Pension | Rentenbescheid oder aktueller Zahlungsnachweis | Gesundheitsangaben, Rentenursache | als gleichwertig zu Erwerbseinkommen behandeln |
| Studium/Ausbildung | Immatrikulationsbescheinigung und Nachweis der Finanzierung, z. B. Bürgschaft | Notenspiegel, Studienfach-Details | Bürgschaft oder Elternnachweis als Alternative prüfen |
| Öffentliche Kostenübernahme | Bewilligungsbescheid beziehungsweise Bestätigung der Direktzahlung | Grund der Leistung, Fallnummer-Details | Einkommensfrage kann entbehrlich werden |
| Mehrere künftige Vertragsparteien | Nachweise aller vorgesehenen Mieter gemeinsam betrachten | private Aufteilung der Kosten untereinander | Gesamtbetrachtung statt Einzelprüfung pro Person |
| Bürgschaft als Zusatzsicherheit | Bürgschaftserklärung mit Bonität des Bürgen | nicht erforderliche private Angaben des Bürgen | individuell prüfen, nicht pauschal von jedem verlangen |
Keine Beschäftigungsform wird pauschal bevorzugt. Die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses ist keine zwingende Standardfrage.
Phase C: erstplatzierte Person und Nachweisprüfung
- Erst eine objektive Vorentscheidung treffen, dann Nachweise anfordern.
- Keine parallele Vollprüfung aller Bewerber vornehmen.
- Anforderungen schriftlich und zeitlich begrenzt mitteilen.
- Nur bereits relevante Angaben belegen lassen.
- Nicht erforderliche Angaben schwärzen lassen.
- Abweichungen aufklären, nicht automatisch als Täuschung bewerten.
- Eine Ersatzperson erst nach dokumentierter negativer Prüfung nachrücken lassen.
Einkommensnachweise datensparsam prüfen
- Lohn-/Gehaltsabrechnung, geeigneten Kontoauszug oder Steuerbescheid nur beispielhaft heranziehen.
- Jeweils nur erforderliche Ausschnitte beziehungsweise Angaben einsehen.
- Kontobewegungen, Steuerdetails, Religionszugehörigkeit, Gesundheitsdaten und sonstige private Angaben schwärzen lassen.
- Echtheit plausibilisieren, ohne eine forensische Überwachung zu behaupten.
- Nach Vertragsschluss nicht mehr erforderliche Kopien löschen.
- Einen Prüfvermerk statt einer unnötigen Vollkopie erwägen.
Bonitätsnachweise richtig einordnen
- Nur mietvertragsspezifische, erforderliche Bonitätsinformation einholen.
- Vorlage grundsätzlich durch die erstplatzierte Person verlangen.
- Keine vollständige Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen.
- Keine zusätzliche Auskunfteiabfrage vornehmen, wenn ausreichende Informationen bereits vorliegen.
- Eigene Abfrage nur bei verifizierter Rechtsgrundlage, Erforderlichkeit und transparenter Information.
- Einen Score niemals als alleinige Entscheidungsgrundlage verwenden.
- Fehler oder veraltete Angaben für die betroffene Person aufklärbar machen.
- Keinen einzelnen Anbieter bewerben oder als einzig zulässig darstellen.
Identität prüfen – Ausweis ansehen ist nicht Ausweis kopieren
- Identitätsabgleich durch Vorlage zum geeigneten Zeitpunkt durchführen.
- Nur den Umstand der Prüfung dokumentieren, soweit erforderlich.
- Keine routinemäßige Ausweiskopie anfertigen.
- § 20 PAuswG nicht als automatische Kopiererlaubnis darstellen.
- Eine Kopie nur bei gesondert nachgewiesener Erforderlichkeit, Rechtsgrundlage beziehungsweise Einwilligung sowie Datensparsamkeit fachlich prüfen.
- Seriennummern und nicht erforderliche Angaben besonders schützen beziehungsweise schwärzen.
Vormietverhältnis und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Keine Kontaktdaten aktueller oder früherer Vermieter anfordern.
- Keine Kontaktaufnahme hinter dem Rücken des Interessenten vornehmen.
- Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht als zwingende Standardunterlage verlangen.
- Gleichwertige, erforderliche Nachweise akzeptieren.
- Fragen zu erheblichen früheren Pflichtverletzungen nur in engen, fachlich geprüften Grenzen stellen.
- Keine eigene Aktenzeichen- oder Rechtsprechungsliste aufbauen.
Bürgschaft, Kaution und weitere Sicherheiten
- Bürgschaft und Kaution begrifflich klar trennen.
- § 551 BGB und die Gesamtwirkung vereinbarter Sicherheiten beachten.
- Keine pauschale zusätzliche Bürgschaft von jeder Person verlangen.
- Keine höhere Kaution als vermeintlichen Ersatz für schwächere Bonität versprechen.
- Freiwillig angebotene und tatsächlich verlangte Sicherheiten rechtlich unterschiedlich behandeln.
- Konkrete Gestaltung im Einzelfall fachlich prüfen lassen.
Objektive Entscheidungsmatrix
| Kriterium | objektiver Wohnungsbezug | zulässiger Nachweis/Zeitpunkt | Gewichtung | Ausschluss sensibler Merkmale |
|---|---|---|---|---|
| Gewünschter Mietbeginn | unmittelbarer Vertragsbezug | Angabe in Phase B, Bestätigung in Phase C | sachlich, ohne Übergewichtung | kein Bezug zu Herkunft oder Person |
| Haushaltsgröße/Nutzung | Passung zur Wohnung | Angabe in Phase B | sachlich | keine Familienmodell-Bewertung |
| Erforderliche WBS-Voraussetzung | Belegungsbindung des Objekts | Nachweis vor Vertragsschluss | ausschließend, nur bei tatsächlicher Bindung | kein Ersatz für sonstige Kriterien |
| Wirtschaftliche Tragfähigkeit | Zahlungsfähigkeit für dieses Mietverhältnis | Phase C, geeigneter Nachweis | zentral, aber nicht allein entscheidend | keine pauschale Ablehnung bestimmter Einkommensarten |
| Bestätigte erforderliche Nachweise | Verlässlichkeit der Angaben | Phase C | ergänzend | keine Übergewichtung einzelner Dokumente |
| Akzeptanz der transparenten Vertragsbedingungen | Vertragsklarheit | Phase B/C | ergänzend | keine Bewertung der Kommunikationsweise als Charakterzug |
| Gleichwertige Sicherheit im zulässigen Rahmen | wirtschaftliche Absicherung | Phase C, individuell geprüft | ergänzend | keine pauschale Zusatzforderung von einzelnen Gruppen |
Namen, Herkunft, Alter, Geschlecht, Behinderung, Religion, Familienmodell, Foto, Berufsprestige oder subjektive „Sympathie" werden nicht als Punktkriterium verwendet. Es gibt keine scheingenauen Prozentwerte, die eine rechtliche Zulässigkeit vortäuschen.
Mehrere geeignete Interessenten fair behandeln
- Vorab definierte Kriterien konsequent anwenden.
- Bei Gleichstand ein transparentes, neutrales Verfahren erwägen.
- Eingangszeitpunkt nur verwenden, wenn vorab festgelegt und sachgerecht.
- Keine nachträgliche Begründung konstruieren.
- Absagen neutral formulieren.
- Keine detaillierten personenbezogenen Rankings weitergeben.
Warnsignale richtig behandeln
| Beobachtung im Prozess | mögliche harmlose Erklärung | zulässiger Prüfschritt | unzulässige Reaktion |
|---|---|---|---|
| Widersprüchliche Datums-/Betragsangabe | Tippfehler oder unterschiedliche Ausstellungsdaten | sachlich nachfragen und Originalangabe abgleichen | sofortige Ablehnung ohne Rückfrage |
| Fehlender Nachweis | Nachweis noch nicht ausgestellt oder nicht erforderlich | Erforderlichkeit prüfen, Alternative ermöglichen | automatische Wertung als Täuschungsversuch |
| Geschwärzte Unterlage | zulässige Datenminimierung durch die Person | prüfen, ob verbleibende Angaben ausreichen | Schwärzung als Kooperationsverweigerung werten |
| Kurzfristige Terminänderung | berufliche oder private Verhinderung | neuen Termin anbieten | Änderung als Unzuverlässigkeit brandmarken |
| Abweichende Schreibweise eines Namens | Transliteration, Ehename oder Tippfehler | höflich klären und Ausweis abgleichen | Herkunft oder Identität pauschal anzweifeln |
| Bonitätsauskunft mit Rückfragebedarf | veraltete oder fehlerhafte Eintragung | Rückfrage bei der Person und Aufklärung ermöglichen | automatische Ablehnung ohne Aufklärung |
| Druck auf sofortige Vertragszusage | echter Zeitdruck der Person | eigenen Prozess und Fristen ruhig einhalten | unter Druck vorschnell zusagen oder ablehnen |
| Unaufgefordert übermittelte Vollmappe | übervorsichtige Vorbereitung der Person | nicht erforderliche Teile nicht verarbeiten | als Auswahlvorteil werten |
Keine Beobachtung darf automatisch zur Betrugs- oder „Mietnomaden"-Behauptung führen. Erst nachfragen, Erforderlichkeit prüfen und einen Alternativnachweis ermöglichen.
Plausibilitätsprüfung ohne Überwachung
- Angaben untereinander und mit der konkreten Wohnung abgleichen.
- Aussteller, Aktualität und erforderliche Inhalte der Nachweise prüfen.
- Rückfragen nachvollziehbar dokumentieren.
- Keine heimliche Arbeitgeberanfrage durchführen.
- Keine Social-Media-, Nachbarschafts- oder Melderegisterrecherche ohne klare Rechtsgrundlage.
- Keine KI-gestützte Persönlichkeitsanalyse einsetzen.
- Keine biometrische oder emotionale Bewertung vornehmen.
Keine ausschließlich automatisierte Bewerberentscheidung
- Software nur für Organisation und einheitliche Checklisten nutzen.
- Keine automatische Ablehnung allein durch Score, Herkunftsproxy oder fehlendes Standarddokument.
- Eine menschliche, sachkundige Prüfung sicherstellen.
- Kriterien, Datenquellen und Ergebnis nachvollziehbar dokumentieren.
- Fehlerhafte Daten korrigierbar halten.
- Art. 22 DSGVO und diskriminierende Proxymerkmale fachlich berücksichtigen.
Zusage, Reservierung und Nachrückverfahren
- Klar und widerspruchsfrei kommunizieren.
- Keine Mehrfachzusage an unterschiedliche Personen aussprechen.
- Prüfvorbehalte transparent benennen.
- Keine unzulässige Gebühr für die Bewerbungsprüfung erheben.
- Nachrücker nur mit klarer Frist und Information einplanen.
- Vertragsbindung nicht laienhaft vorwegnehmen; bei Unsicherheit Rechtsprüfung einholen.
Absagen respektvoll und datensparsam kommunizieren
- Zeitnah, neutral und konsistent kommunizieren.
- Keine diskriminierenden oder spekulativen Begründungen verwenden.
- Keine Daten der ausgewählten Person offenlegen.
- Betroffenenanfragen intern richtig weiterleiten.
- Kommunikation und Aufbewahrung auf das erforderliche Maß begrenzen.
- Keine dauerhafte Sperrliste abgelehnter Personen führen.
Speicherung, Zugriff und Löschung
| Datenkategorie | wer darf zugreifen | Zweck | Löschereignis/-kriterium | Sonderprüfung |
|---|---|---|---|---|
| Terminkontaktdaten | Organisation/Besichtigung | Terminvereinbarung | nach Abschluss der Anfrage beziehungsweise Absage | kein Interessentenpool ohne eigene Grundlage |
| Selbstauskunft Phase B | Vermietung, engere Auswahl | Prüfung der Eignung | Absage oder Vertragsschluss | AGG-Fristen nur fachlich geprüft berücksichtigen |
| Einkommensnachweise Phase C | Vermietung | Bestätigung der Tragfähigkeit | nach Vertragsschluss, soweit nicht mehr benötigt | geschwärzte Ausschnitte bevorzugen |
| Bonitätsnachweis | Vermietung | Bestätigung der Bonität | nach Vertragsschluss, soweit nicht mehr benötigt | anbieterneutral behandeln |
| Interne Entscheidungskriterien | Nachvollziehbarkeit, AGG-Verteidigung | Dokumentation der fairen Auswahl | nach fachlich geprüfter Frist | zeitlich begrenzt und zweckgebunden |
| Daten der ausgewählten Vertragspartei | Vertragsdurchführung | laufende Mietverwaltung | gemäß Mietverhältnis und gesetzlichen Fristen | nur vertragsrelevante Unterlagen übernehmen |
| Freiwilliger Interessentenpool | künftige Vermietungen | nur mit eigener wirksamer Grundlage | gemäß gesonderter Einwilligung/Frist | kein automatischer Übertrag ohne eigene Grundlage |
- Nicht ausgewählte Bewerbungsdaten löschen, sobald sie für den Auswahlzweck nicht mehr benötigt werden.
- Etwaige AGG-Verteidigungs- oder Verjährungsinteressen nur fachlich geprüft und zeitlich begrenzt berücksichtigen.
- Von der ausgewählten Person nicht mehr erforderliche Prüfunterlagen ebenfalls löschen.
- Keine schwarze Liste und kein unbegrenztes Archiv führen.
- Cloud, E-Mail-Postfach und lokale Kopien gemeinsam in das Löschkonzept einbeziehen.
Fiktive Praxisfälle
Alle folgenden Fälle sind ausdrücklich fiktiv. Sie enthalten keine echten Bewerberdaten, keine garantierte Risikobewertung und keine festen Eurowerte.
Fiktiv: angestellte Einzelperson
Eine fiktive angestellte Einzelperson erklärt nach der Besichtigung konkretes Anmietungsinteresse an einer 2-Zimmer-Wohnung.
Phasengerechte Selbstauskunft (Phase B): Personenzahl, gewünschter Mietbeginn, grobes Einkommensband.
Vollständige Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder eine Ausweiskopie vor Auswahl der erstplatzierten Person.
Nach objektiver Vorprüfung wird sie erstplatziert; erst dann wird ein geschwärzter Einkommensnachweis für den erforderlichen Ausschnitt eingesehen, keine Ausweiskopie angefertigt.
Unterlagen weiterer, nicht ausgewählter Bewerber werden nach dokumentierter Entscheidung gelöscht.
Fiktiv: selbstständiges Paar
Ein fiktives selbstständiges Paar bewirbt sich auf eine Familienwohnung und legt in Phase B eine Selbstauskunft vor.
Steuerbescheide oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung als gleichwertiger Nachweis zur Gehaltsabrechnung, erst in Phase C.
Vollständige Buchhaltungsunterlagen oder Kundendaten des Betriebs.
Die Selbstständigkeit führt nicht automatisch zu einer schlechteren Bewertung; die wirtschaftliche Tragfähigkeit wird anhand mehrjähriger Durchschnittswerte geprüft statt anhand eines einzelnen Monats.
Nicht erforderliche betriebliche Detailunterlagen werden nach der Prüfung nicht dauerhaft gespeichert.
Fiktiv: öffentliche Direktzahlung und Studium mit Sicherheit
Eine fiktive Studentin mit vollständiger öffentlicher Direktzahlung der Miete und ein fiktiver Studierender mit Bürgschaft der Eltern interessieren sich für ein WG-Zimmer.
Bei vollständiger Direktzahlung: Bewilligungsbescheid statt Einkommensfrage. Bei Bürgschaft: Immatrikulationsbescheinigung und Bürgschaftserklärung mit Bonität der Eltern.
Pauschale Einkommensfrage an die Studierende trotz vollständiger Direktzahlung; Detailfragen zum Studienverlauf.
Beide Lebenssituationen werden individuell und gleichwertig geprüft, ohne Studium pauschal zu benachteiligen oder zu bevorzugen.
Bewilligungsbescheid und Bürgschaftsunterlagen werden nach Vertragsschluss nur so lange aufbewahrt, wie sie für die Mietverwaltung erforderlich sind.
Die häufigsten Fehler bei der Mieterauswahl
- 1.Vollständige Bewerbungsmappe bereits vor der Besichtigung verlangen.
- 2.Unaufgeforderte Unterlagen als Auswahlvorteil werten.
- 3.Ausweis routinemäßig kopieren.
- 4.Eine vollständige Art.-15-Auskunft einer Auskunftei verlangen.
- 5.Bonität doppelt prüfen.
- 6.Frühere Vermieter ohne zulässige Grundlage kontaktieren.
- 7.Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zwingend verlangen.
- 8.Eine starre Einkommensquote als Gesetz behandeln.
- 9.Beschäftigungsdauer als pauschales Sicherheitskriterium nutzen.
- 10.Sensible oder private Fragen stellen.
- 11.Staatsangehörigkeit oder Name als Risikoproxy verwenden.
- 12.Sympathie mit Bonität verwechseln.
- 13.Datensparsamkeit als mangelnde Kooperation werten.
- 14.Nur ein einziges Standarddokument als Nachweis akzeptieren.
- 15.Einen Score als alleinige Entscheidung verwenden.
- 16.Bewerberdaten per offenem E-Mail-Verteiler teilen.
- 17.Absagen mit unnötigen personenbezogenen Gründen versehen.
- 18.Daten unbegrenzt speichern oder schwarze Listen führen.
- 19.Den Vertrag vorschnell mehrfach zusagen.
- 20.Mietausfallfreiheit versprechen.
Abschlusscheckliste für den direkten Einsatz
A. Vorbereitung
- Objekt- und Vertragsprofil vollständig erstellt.
- Auswahlkriterien vorab festgelegt.
- AGG-sensible Merkmale ausgeschlossen.
- Datenschutzinformation vorbereitet.
- Zuständigkeiten und sicherer Ablageort geklärt.
- Löschkriterien definiert.
B. Besichtigung und Interesse
- Phase-A-Daten minimiert.
- Keine wirtschaftlichen Vollunterlagen vorab verlangt.
- Besichtigung sachlich dokumentiert.
- Konkrete Anmietungserklärung vorhanden.
- Selbstauskunft phasengerecht eingeholt.
- Gleichwertige Nachweise zugelassen.
C. Erstplatzierte Person
- Objektive Vorentscheidung dokumentiert.
- Einkommensnachweis nur im erforderlichen Ausschnitt eingesehen.
- Bonitätsnachweis mietvertragsspezifisch eingeholt.
- Keine vollständige Art.-15-Auskunft verlangt.
- Identität ohne routinemäßige Ausweiskopie geprüft.
- Abweichungen aufgeklärt.
- Sicherheiten rechtlich geprüft.
- Menschliche Endentscheidung getroffen.
D. Abschluss und Löschung
- Zusage beziehungsweise Absage konsistent kommuniziert.
- Keine Daten anderer Bewerber offengelegt.
- Vertragserstellung separat geprüft.
- Nicht ausgewählte Daten nach Löschkonzept entfernt.
- Nicht erforderliche Nachweise der ausgewählten Person gelöscht.
- Backups, E-Mail-Postfach und Cloud berücksichtigt.
- Quellen- und Aktualitätsdatum dokumentiert.
Ein fairer Prozess schützt beide Vertragsparteien
- 1.Gute Mieterauswahl ist ein strukturierter Prozess, keine Charakterprognose.
- 2.Verlässliche Entscheidungen entstehen durch phasengerechte, erforderliche und gleichwertige Nachweise.
- 3.Datenschutz, Gleichbehandlung und wirtschaftliche Sorgfalt schützen beide Vertragsparteien; ein Restrisiko bleibt immer.
Dieser Leitfaden bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Datenschutz-, Bonitäts- oder Vermietungsberatung. Welche Angaben und Nachweise erhoben werden dürfen, hängt von der Phase des Auswahlprozesses, ihrer Erforderlichkeit, der Rechtsgrundlage, der konkreten Wohnung und dem Einzelfall ab. Wellhöner garantiert weder die Eignung einer ausgewählten Person noch die Vermeidung künftiger Mietrückstände. Personenbezogene Daten dürfen nur rechtmäßig, zweckgebunden, datensparsam und geschützt verarbeitet werden; bei Unsicherheit sind Rechtsanwalt, Datenschutzfachleute oder andere zuständige Fachstellen einzubeziehen.
Neuvermietung und Mieterauswahl werden nur übernommen, wenn dies zum vereinbarten Leistungsumfang gehört.
Autor, fachliche Prüfung und Quellen
Wellhöner Immobilienmanagement GmbH & Co. KG
- Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Januar 2026Datenschutzkonferenz (DSK)
- Anhang / Musterfragebogen zur Orientierungshilfe Selbstauskunft, Version 2.0, Januar 2026Datenschutzkonferenz (DSK)
- Art. 5 DSGVO – Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener DatenAmt für Veröffentlichungen der Europäischen Union / EUR-Lex
- Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der VerarbeitungAmt für Veröffentlichungen der Europäischen Union / EUR-Lex
- Art. 9 DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener DatenAmt für Veröffentlichungen der Europäischen Union / EUR-Lex
- Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener DatenAmt für Veröffentlichungen der Europäischen Union / EUR-Lex
- Art. 17 DSGVO – Recht auf LöschungAmt für Veröffentlichungen der Europäischen Union / EUR-Lex
- Art. 22 DSGVO – Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich ProfilingAmt für Veröffentlichungen der Europäischen Union / EUR-Lex
- § 1 AGG – Ziel des GesetzesBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 19 AGG – Zivilrechtliches BenachteiligungsverbotBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 20 AGG – Zulässige unterschiedliche BehandlungBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 21 AGG – AnsprücheBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 551 BGB – Begrenzung und Ratenzahlung der MietsicherheitBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 20 PAuswG – Vorlage und Weitergabe des PersonalausweisesBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 27 WoFG – WohnberechtigungsscheinBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Diskriminierungsschutz bei der WohnungssucheAntidiskriminierungsstelle des Bundes