
Mietverwaltungs- Kostenrechner
Kostenbasis und Aufwand getrennt betrachten
Eine belastbare Kostenplanung beginnt mit zwei getrennten Fragen: Welche Vergütungsbasis gilt für das Objekt – und welche Merkmale erhöhen den tatsächlichen Betreuungsaufwand? Dieser Rechner führt beides zusammen, ohne aus einer Mindestvergütung ein verbindliches Angebot zu machen.
Tragen Sie die Anzahl und Nutzung Ihrer Einheiten ein und beantworten Sie vier kurze Aufwandfragen. Sie erhalten die rechnerische Mindestkalkulation nach dem derzeit veröffentlichten Wellhöner-Kostenmodell sowie einen eigenständigen Aufwandsindikator für das Angebotsgespräch.
Die allgemeine Seite „Hausverwaltung Kosten“ erklärt Preise, WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung ausführlich. Dieses Tool kalkuliert ausschließlich die Mietverwaltung. Es prüft nicht die Qualität Ihrer laufenden Prozesse; dafür gibt es den Vermieter-Selbstcheck. Die Wirtschaftlichkeitsentscheidung zwischen Eigen- und Fremdverwaltung behandelt „Wann lohnt sich eine Mietverwaltung?“.
Aktuelles Wellhöner-Modell · Stand August 2026
Mindestkalkulation und Aufwandsprofil
Die Kostenberechnung nutzt nur veröffentlichte Preisparameter. Die Aufwandfragen verändern den Betrag nicht, sondern zeigen, welche Punkte im individuellen Angebot geklärt werden sollten.
Vier Fragen zum typischen Verwaltungsaufwand
Wählen Sie jeweils die Beschreibung, die der aktuellen Situation des konkreten Objekts am nächsten kommt.
Rechnerische Mindestkalkulation
mindestens 300,00 € netto
357,00 € brutto
3.600,00 € netto
4.284,00 € brutto
Beantworten Sie alle vier Aufwandfragen, um den separaten Aufwandsindikator zu erhalten.
So wurde gerechnet
Für Objekte mit bis zu neun Einheiten gilt eine Objekt-Mindestvergütung von 300 € netto monatlich.
Je Gewerbeeinheit werden 3,5 % der jeweiligen monatlichen Miete einschließlich Nebenkosten angesetzt, mindestens 30 € netto. Maßgeblich ist der höhere Betrag aus Objekt-Mindestvergütung und Summe der Gewerbebeträge.
Der ausgegebene Betrag ist eine rechnerische Mindestkalkulation auf Basis des veröffentlichten Modells, kein Angebot. Je nach Leistungsumfang und Aufwand kann die tatsächliche Vergütung höher liegen.
Transparenz
Mindestvergütung ist nicht gleich Endpreis
Bei kleinen Objekten fällt ein fester Grundaufwand an, unabhängig davon, ob zwei oder neun Einheiten betreut werden. Deshalb verwendet das veröffentlichte Modell bis zu neun Einheiten eine Objekt-Mindestvergütung. Bei gewerblichen Einheiten wird zusätzlich jede Einheit einzeln berechnet; maßgeblich bleibt der jeweils höhere Gesamtbetrag.
Der Rechner bildet diese Basis mathematisch ab. Aufwand, Leistungsgrenzen, Vertragslaufzeit, Startaufbereitung und Sonderfälle werden nicht in erfundene Zuschläge übersetzt, sondern separat sichtbar gemacht.
- Bis 9 Gesamteinheiten: mindestens 300 € netto beziehungsweise 357 € brutto pro Monat und Objekt.
- Gewerbe: je Einheit 3,5 % der Miete einschließlich Nebenkosten, mindestens 30 € netto.
- Der höhere Wert aus Objekt-Mindestvergütung und addierten Gewerbebeträgen ist die Rechenbasis.
- Ab 10 Gesamteinheiten: individuelle Kalkulation ohne pauschale Online-Zahl.
- Umsatzsteuer im Rechner: 19 %; Änderungen der gesetzlichen Steuerlage wären gesondert zu berücksichtigen.
Vertrag statt Schlagwort
Welche Leistungen die Vergütung tatsächlich abdeckt
Eine Monatsvergütung ist nur vergleichbar, wenn der zugrunde liegende Leistungsumfang klar beschrieben ist. Zur laufenden Mietverwaltung können kaufmännische, kommunikative und technische Koordinationsaufgaben gehören; Umfang, Turnus, Vollmachten und Reaktionswege müssen im Vertrag festgelegt werden.
Kaufmännisch
Mietbuchhaltung, Kontrolle von Zahlungseingängen, Abrechnungsgrundlagen, offene Posten und Eigentümerreporting.
Mieterkommunikation
Zentrale Anliegenbearbeitung, dokumentierte Rückfragen, Terminabstimmung und definierte Eskalationswege.
Technische Koordination
Mängelaufnahme, Priorisierung, Beauftragung und Nachverfolgung vereinbarter Dienstleisterleistungen.
Eigentümerentscheidungen
Budgets, größere Maßnahmen, Vertragsstrategien und andere ausdrücklich vorbehaltene Entscheidungen verbleiben beim Eigentümer.
Kostenrisiken vor Vertragsabschluss
Was häufig außerhalb der laufenden Pauschale liegt
Sonderleistungen sind nicht automatisch enthalten oder ausgeschlossen. Entscheidend ist die konkrete Vertragsregel. Lassen Sie Vergütung, Auslöser, Freigabeweg und Nachweis für jede zusätzliche Position verständlich festhalten.
Neu- und Wiedervermietung
Vermarktung, Besichtigungen, Auswahl, Vertragsvorbereitung und Übergabe können separat geregelt sein.
Aufarbeitung bei Übernahme
Unvollständige Akten, offene Buchungen, Altfälle und Datenmigration können einmaligen Zusatzaufwand auslösen.
Rechtlich intensive Vorgänge
Mahn-, Klage- oder Räumungsverfahren sowie externe Rechtsberatung sind gesondert abzugrenzen.
Größere technische Maßnahmen
Sanierungsbegleitung, Versicherungsschäden, Ausschreibungen und häufige Vor-Ort-Termine können Zusatzvergütung auslösen.
Vergleich auf gleicher Grundlage
Sechs Fragen für einen belastbaren Angebotsvergleich
Vergleichen Sie nicht nur Monatsbeträge. Zwei Angebote mit unterschiedlichen Inklusivleistungen, Reaktionswegen oder Sonderhonoraren sind wirtschaftlich nicht gleichwertig.
- Welche Grundleistungen sind ausdrücklich enthalten – und in welchem Turnus?
- Welche Leistungen werden nach Zeit, Fall, Einheit oder Prozentsatz zusätzlich berechnet?
- Welche einmaligen Kosten entstehen für Übernahme, Datenaufbereitung oder Startinventur?
- Welche Vollmachten, Freigabegrenzen und Eigentümerentscheidungen sind vorgesehen?
- Welche Berichte, Belege und Bearbeitungsstände erhalten Eigentümer regelmäßig?
- Wie sind Laufzeit, Preisanpassung, Kündigung und Übergabe bei Vertragsende geregelt?
Nächster sinnvoller Schritt
Kosten, Prozessqualität und Wirtschaftlichkeit nicht vermischen
Der Rechner beantwortet die Preisbasis und markiert Aufwandstreiber. Ob Ihre aktuellen Abläufe professionell organisiert sind, prüft der Vermieter-Selbstcheck. Ob Delegation wirtschaftlich und persönlich sinnvoll ist, verlangt zusätzlich eine Betrachtung von Zeit, Risiko, Vertretung und verbleibenden Eigentümeraufgaben.
Fazit
Ein guter Kostenvergleich beginnt mit einem klaren Leistungsbild
Die Rechenbasis liefert Orientierung, aber erst Objektunterlagen, Leistungsumfang und sauber abgegrenzte Sonderfälle machen eine Vergütung belastbar. Nutzen Sie das Ergebnis als Vorbereitung für ein transparentes Angebot – nicht als Ersatz dafür.
Objekt und Leistungsumfang individuell kalkulieren lassen
Für ein belastbares Angebot werden Einheitenstruktur, Nutzung, Unterlagen, technischer Zustand und gewünschte Aufgaben gemeinsam geklärt.
Mietverwaltung anfragenAutor, fachliche Prüfung und Quellen
Wellhöner Immobilienmanagement GmbH & Co. KG
- Wellhöner Kostenmodell – Hausverwaltung KostenWellhöner Immobilienmanagement GmbH & Co. KG
- § 1 BetrKV – Betriebskosten und ausgeschlossene VerwaltungskostenBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
- § 556 BGB – Vereinbarungen über BetriebskostenBundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
Häufige Fragen
FAQ zum Mietverwaltungs-Kostenrechner
Ist das Ergebnis ein verbindliches Angebot?
Nein. Es ist eine rechnerische Mindestkalkulation nach dem veröffentlichten Kostenmodell. Ein Angebot entsteht erst nach Prüfung von Objekt, Unterlagen, Leistungsumfang und Sonderfällen.
Warum gilt bis zu neun Einheiten eine Mindestvergütung?
Auch kleine Objekte verursachen einen wiederkehrenden Grundaufwand für Erreichbarkeit, Buchhaltung, Kommunikation, Dokumentation und Koordination. Die Mindestvergütung wird deshalb pro Verwaltungsobjekt und nicht als feste Einzelwohnungsgebühr ausgewiesen.
Warum zeigt der Rechner ab zehn Einheiten keinen Pauschalbetrag?
Mit zunehmender Einheitenzahl wirken Nutzungsmix, Objektstruktur, Leistungsumfang und Skaleneffekte unterschiedlich. Ab zehn Gesamteinheiten sieht das veröffentlichte Modell daher ein individuelles Angebot vor.
Wie werden gewerblich genutzte Einheiten berechnet?
Je Gewerbeeinheit werden 3,5 Prozent der monatlichen Miete einschließlich Nebenkosten angesetzt, mindestens jedoch 30 Euro netto. Die Einzelbeträge werden addiert; maßgeblich ist der höhere Wert aus dieser Summe und der Objekt-Mindestvergütung.
Verändert ein hoher Aufwandsindikator automatisch den Preis?
Nein. Der Indikator erzeugt bewusst keinen pauschalen Zuschlag. Er markiert Themen, die im Angebot geklärt werden müssen. Ob und wie sie vergütungsrelevant sind, hängt vom konkreten Leistungsumfang ab.
Welche Sonderleistungen können zusätzlich berechnet werden?
Je Vertrag können etwa Neuvermietung, Aufarbeitung bei Übernahme, rechtlich intensive Vorgänge, größere Sanierungs- oder Versicherungsschäden und außergewöhnlich viele Vor-Ort-Termine gesondert vergütet werden.
Warum werden Netto- und Bruttobeträge gezeigt?
Die Vergütung wird im Modell netto ausgewiesen; zur Orientierung berechnet das Tool zusätzlich den Bruttobetrag mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Maßgeblich sind Angebot, Rechnung und die jeweils geltende Steuerlage.
Können Vermieter Verwaltungskosten auf Wohnraummieter umlegen?
Nach § 1 Absatz 2 BetrKV gehören Verwaltungskosten bei Wohnraummietverhältnissen nicht zu den Betriebskosten. Gewerbliche und andere Sonderkonstellationen sollten anhand des konkreten Vertrags fachlich geprüft werden.
Ist der Kostenrechner dasselbe wie der Vermieter-Selbstcheck?
Nein. Der Kostenrechner betrachtet Preisbasis und Aufwandstreiber einer professionellen Mietverwaltung. Der Selbstcheck bewertet anhand von 15 Fragen die Organisation Ihrer laufenden Verwaltungsprozesse.
Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?
Nein. Die Angaben bleiben nur während der aktuellen Seitennutzung im Browser-Arbeitsspeicher. Es werden keine Personen-, Adress- oder Mieterdaten benötigt und kein Nutzerprofil erstellt.