Sturmschäden gehören zu den Schadenfällen, die das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft besonders häufig treffen. Abgedeckte Dächer, abgerissene Dachziegel, umgestürzte Bäume auf dem Grundstück oder beschädigte Fassadenelemente sind typische Folgen. Damit die Gemeinschaft im Schadenfall gut aufgestellt ist, kommt es auf eine schnelle Reaktion und eine saubere Abstimmung mit der Gebäudeversicherung an.
Erste Schritte nach einem Sturmschaden
Sobald ein Sturmschaden entdeckt wird, sollten Sicherheit und Dokumentation an erster Stelle stehen:
- Gefahrenbereiche sichern: Abgerissene Bauteile oder lose Dachziegel können herunterfallen. Betroffene Bereiche sollten gesperrt werden, bis eine Fachfirma die Lage beurteilt.
- Schaden dokumentieren: Fotos des Schadens, Datum und Uhrzeit des Sturms, betroffene Bereiche und erste Maßnahmen.
- Verwaltung informieren: Die WEG-Verwaltung bereitet die Schadenmeldung an die Gebäudeversicherung vor und koordiniert die weiteren Schritte.
Je vollständiger die Dokumentation, desto sauberer lässt sich der Schaden mit der Versicherung abstimmen.
Abstimmung mit der Gebäudeversicherung
Die Verwaltung koordiniert relevante Informationen und bereitet die Unterlagen vor, die der Versicherer im Einzelfall anfordert. Dazu gehören die Schadensbeschreibung, Fotos, Angabe zum Sturmzeitpunkt und gegebenenfalls ein Gutachten. Ob ein versichertes Ereignis vorliegt und in welcher Höhe Deckung besteht, ist abhängig von Versicherungsvertrag, Deckung und Einzelfall. Die Verwaltung gibt hier keine Deckungs- oder Regulierungsgarantien, sondern sorgt dafür, dass die Unterlagen und Ansprechpartner zusammengeführt werden.
Fachfirmen einbinden
Nach einem Sturmschaden sind oft kurzfristig Fachfirmen nötig, etwa für Notabdichtungen, Aufräumarbeiten oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen. Die Verwaltung kann die Beauftragung und Abstimmung übernehmen und die Maßnahmen dokumentieren. Über das strategische Versicherungsnetzwerk, insbesondere Ansprechpartner der GLOBAL GRUPPE / Global Assekuranz, werden im Schadenkontext feste Ansprechpartner eingebunden.
Trennung von Gemeinschafts- und Sondereigentum
Ein Sturmschaden am Gemeinschaftseigentum wird über die Gebäudeversicherung der WEG abgestimmt. Betrifft der Schaden zusätzlich das Sondereigentum, etwa eine beschädigte Terrassenüberdachung innerhalb einer Wohnung, ist in der Regel die Versicherung des Wohnungseigentümers anzusprechen. In vermieteten Einheiten kommen die Perspektiven der Mietverwaltung hinzu, etwa mietvertragliche Pflichten oder die Abstimmung mit dem Mieter.
Vorsorge statt Reaktion
Sturmschäden lassen sich nicht vermeiden, aber eine gute Vorsorge senkt das Risiko spürbar. Regelmäßige Objektbegehungen, die Prüfung von Dach und Fassade und das rechtzeitige Auswechseln beschädigter Bauteile gehören zu den Aufgaben einer aktiven Verwaltung. So werden Schwachstellen erkennbar, bevor ein Sturm sie zum Problem macht.
Fazit: Schnell handeln, sauber abstimmen
Ein Sturmschaden am Gemeinschaftseigentum erfordert eine schnelle Reaktion und eine klare Abstimmung mit der Gebäudeversicherung. Sichern, dokumentieren, informieren und Fachfirmen einbinden sind die Schritte, die sich in der Praxis bewährt haben. Wer die Gemeinschaft aktiv begleitet, vermeidet Reibungsverluste im Schadenfall.
Wie Wellhöner Sturmschäden und andere Schadenfälle für WEG und Mietverwaltung begleitet, lesen Sie auf der Übersichtsseite Versicherungs- und Schadenkompetenz.


